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„Aufholjagd“: So will der Bund E-Rezept und die digitale Patientenakte fördern

Eigentlich sind E-Rezept und digitale Patientenakte längst nutzbar – eigentlich. In der Praxis hakt es noch an vielerlei Orten. Das will Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach ändern und die Umsetzung beschleunigen. Dafür setzt er auf ein bestimmtes Modell.

Quelle: dpa
3 Min.
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Noch nicht in der Lebensrealität vieler Bürger:innen angekommen: Das E-Rezept. (Foto: picture alliance/dpa | Mohssen Assanimoghaddam)

Nach vielen Verzögerungen sollen digitale Anwendungen für Millionen Patientinnen und Patienten den Durchbruch schaffen. Darauf zielen Gesetzespläne von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), die das Bundeskabinett am Mittwoch auf den Weg bringen will. Bis Anfang 2024 sollen elektronische Rezepte in den Praxen zum Standard werden. Und als zentrales Instrument sollen Anfang 2025 E-Patientenakten für alle kommen – es sei denn, man lehnt das für sich ab. Auch die Nutzung kombinierter Gesundheitsdaten für die Forschung soll erleichtert und deutlich vorangebracht werden.

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Lauterbach hat schon deutlich gemacht, dass es um eine „Aufholjagd“ geht. Die FDP-Fachpolitikerin Christine Aschenberg-Dugnus sagte: „Deutschland ist durch die jahrzehntelange Vernachlässigung in der Digitalisierung des Gesundheitswesens weit abgeschlagen.“ Dabei sei sie auch eine Antwort auf große Herausforderungen wie Kostenexplosion, Fachkräftemangel und die Versorgung auf dem Land. Die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) erwarten, dass „nach Jahren der Stagnation und des Durchwurschtelns“ die E-Patientenakte zur Massenanwendung wird. Sie könne sich zu einer relevanten Plattform für den Austausch von Gesundheitsdaten entwickeln, sagte Verbandschefin Carola Reimann.

Lauterbach will mit zwei Gesetzen Anwendungen mit praktischem Nutzen für Patientinnen und Patienten beschleunigen. Ein Überblick:

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E-Rezept auf breiter Front

Vom 1. Januar 2024 an soll es für Ärztinnen und Ärzte verpflichtend werden, Verschreibungen elektronisch auszustellen. Die Praxen sollen sich dafür schrittweise umstellen. Ein Start in größerem Stil hatte sich auch wegen technischer Probleme mehrfach verzögert. Eigentlich bestand die Verpflichtung für die Praxen dazu auch schon ab Anfang 2022.

Entscheidenden Schub bringen soll ein einfacherer Einlöseweg für E-Rezepte. Seit 1. Juli ist es in Apotheken möglich, dafür die Versichertenkarte der Krankenkasse in ein Lesegerät zu stecken. Schon länger sind E-Rezepte anstelle der gewohnten rosa Zettel auch über eine spezielle App oder einen ausgedruckten QR-Code einzulösen.

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In den Praxen sind aber noch nicht überall die Voraussetzungen dafür geschaffen. Dazu gehört ein Verbindungsgerät an die geschützte Datenautobahn des Gesundheitswesens. Die E-Rezepte werden auf einem zentralen Server gespeichert und beim Einstecken der Kassenkarte wird die Apotheke autorisiert, sie von dort abzurufen. „Der einzige volldigitale Weg beim E-Rezept ist eine Einlösung per App“, sagte der Chef der Techniker Krankenkasse, Jens Baas. Mit dem Gesetz könne die E-Rezept-App künftig auch in die Apps der Kassen integriert werden.

E-Patientenakte für alle

Als wählbares Angebot sind E-Akten bereits 2021 eingeführt worden. Sie sollen ein persönlicher Datenspeicher sein und Patienten im Prinzip ein Leben lang bei allen Ärzten begleiten. Die gebündelten Daten sollen auch Wechselwirkungen von Medikamenten und unnötige Mehrfachuntersuchungen vermeiden. Das Problem ist nur, dass sich bisher nur etwa ein Prozent der 74 Millionen gesetzlich Versicherten für eine E-Akte entschieden hat. Erklärtes Beschleunigungsziel der Bundesregierung ist es, bereits bis 2025 auf 80 Prozent zu kommen.

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Dafür will die Koalition auf das Prinzip „Opt-out“ umschwenken: Laut Gesetzentwurf sollen die Krankenkassen breit informieren und dann bis 15. Januar 2025 für alle gesetzlich Versicherten automatisch eine E-Akte einrichten – es sei denn, man widerspricht aktiv. Abrufbar sein soll die E-Akte dann mit bestimmten Identifikationsregeln über eine Kassen-App. Was Ärzte und Ärztinnen in die Akte einstellen und wer worauf zugreifen kann, soll man selbst festlegen können. Zuerst soll eine Medikamenten-Übersicht nutzbar sein, folgen sollen unter anderem Laborbefunde. Bei Kassenwechsel kann man die Daten mitnehmen.

Leichtere Datenforschung

Ein weiteres Ziel ist es, die Forschung mithilfe von Gesundheitsdaten voranzubringen. Dafür will Lauterbach per Gesetz ermöglichen, an einer zentralen Zugangstelle Daten aus verschiedenen Quellen zu verknüpfen – etwa aus Krebsregistern und von Krankenkassen. Dabei sollen die Daten verschlüsselt (pseudonymisiert) werden. Für Daten, die in E-Akten gespeichert werden, ist wieder ein Opt-out-Modell geplant: Sie sollen also zunächst eine Einstellung für „Datenspenden“ zu Forschungszwecken bekommen, der man aber widersprechen kann.

Lauterbach sieht ein großes Potenzial in Datenauswertungen, mit denen andere Länder während der Corona-Pandemie schnelle Erkenntnisse erzielen konnten. Generell könnten dann auch mit künstlicher Intelligenz über Abgleiche mit ähnlichen Fällen zum Beispiel Tumore in frühen Stadien besser erkannt werden.

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