Zahlungsverkehr: Deutsche Bundesbank hebt Einsatz von Blockchain hervor

Im aktuellen Bundesbank-Monatsbericht bezieht auch die Notenbank Position zur laufenden E-Euro-Debatte. Als Kerneigenschaft lokalisiert der Bericht die Programmierbarkeit von Geld, „um die Möglichkeiten der digitalen Transformation voll auszuschöpfen“. Dabei bezieht DLT (Distributed-Ledger-Technologie) eine zentrale Stellung.
Effizienzsteigerung durch DLT
Der Bundesbank nach müssten Technologien auf die „Funktionen des neuen Geldes“ abgestimmt werden. Drei Anforderungen müsse programmierbares Geld demnach erfüllen: Wertstabilität, universelle Einsetzbarkeit und reibungslosen Wechsel in andere Geldformen.
Dafür seien verteilte Datenbanken eine Schlüsseltechnologie. Zwar könnten „dezentrale Netzwerke voraussichtlich die Effizienz des Zahlungsverkehrs selbst nicht verbessern“.
„Allerdings können durch den Einsatz der DLT unternehmensübergreifende Abwicklungs- und Zahlungsprozesse integriert werden, sodass automatisierte synchrone Leistungs- und Geldflüsse möglich werden.“
Dafür seien programmierbare Zahlungen erforderlich, „die entweder als tokenisiertes Geld oder durch eine technische Brücke zwischen privatwirtschaftlichen DLT-Systemen und dem konventionellen Zahlungsverkehr (‚Trigger-Lösung‘) ermöglicht werden“. Doch in welcher Form auch immer:
„In der Gesamtbetrachtung könnte Geld, wenn es in programmierbaren Anwendungen nutzbar ist, effizienzsteigernd wirken.“
Bundesbank hebt Smart-Contract-Einsatz hervor
Das Für eines DLT-basierten Zahlungsverkehrs liege somit in der „automatischen Verzahnung des Zahlungsverkehrs mit anderen Prozessen“. Diese reichen von „einfachen“ bis komplexen Vorgängen. So unterstütze eine DLT-Infrastruktur unternehmensinterne Prozesse, wie „die Integration der Zahlungsvorgänge in die Prozesse der Buchhaltung“, aber auch Anwendungen im größeren Maßstab, wie eine „unternehmensübergreifende Integration von Zahlungs- und Abwicklungsprozessen“. In Token-Form ließen sich schließlich digitale Werte problemlos „zwischen voneinander unabhängigen Entitäten übertragen“, betont die Bundesbank.
Der nächste logische Schritt sei folglich der Einsatz von Smart-Contracts zur Effizienzsteigerung digitalisierter Zahlungsvorgänge.
„Durch Nutzung von DLT und insbesondere sogenannter Smart-Contracts können komplexe Verträge vollständig automatisiert abgewickelt werden. Die Voraussetzung dafür ist, dass Leistung und Geld entweder selbst tokenisiert und programmierbar vorliegen oder in programmierbaren Anwendungen verwendbar sind.“
Gleichzeitig ermögliche die Programmierbarkeit von Geld Kostensenkungen bei Zahlungsabwicklungen. Da „zahlreiche Abstimmungsprozesse“ durch den DLT-Einsatz entfallen, ließen sich Gebühren „für die Abwicklung komplexer Prozesse, bei denen die Transaktionsdaten unter Umständen noch für Folgeprozesse benötigt werden“, deutlich minimieren.
Bei einer „verteilten Datenhaltung“ können schließlich „alle Beteiligten auf dieselbe Datenbasis zugreifen“. Prozesse lassen sich automatisieren, wodurch Smart-Contracts „im Idealfall die vollständige Steuerung synchroner und automatisierter Leistungs- und Geldflüsse zu vorher festgelegten Bedingungen übernehmen.“
So zeigt sich die Bundesbank überraschend technologieoffen und befürwortet den Einsatz dezentraler Technologien für E-Geld-Abwicklungen. Mehr noch: Dem Bericht nach sei die Nutzung von DLT nicht weniger, als „ein wichtiger Baustein für die digitale Transformation einer Volkswirtschaft“.
Autor des Artikels ist Moritz Draht.