Bundesjustizminister will Vorratsdatenspeicherung kippen
„Wenn jeder damit rechnen muss, dass vieles über seine Kommunikation ohne Anlass gespeichert wird, dann fühlt sich niemand mehr frei“, begründet Marco Buschmann sein Vorhaben, die Vorratsdatenspeicherung „endgültig aus dem Gesetz zu streichen“. Diese verstoße seiner Meinung nach gegen die Grundrechte, sagte der Bundesjustizminister im Gespräch mit der Funke Mediengruppe.
Datenspeicherung nur noch auf richterliche Anordnung
Um die Bürgerrechte zu stärken, schlägt der Minister (FDP) vor, dass eine Speicherung von Daten „nur bei dem Verdacht auf das Vorliegen schwerer Straftaten“ möglich sein sollte. Telekommunikationsanbieter sollten diese „bei einem konkreten Anlass auf richterliche Anordnung hin“ schnell sichern, „damit Polizei und Staatsanwaltschaft sie dann auswerten können“.
Gemeinsam mit Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) will Buschmann offenbar die Sicherheitsgesetze insgesamt einer gründlichen Prüfung unterziehen. „Als eines der ersten Projekte möchte ich mit Nancy Faeser eine Überwachungsgesamtrechnung auf den Weg bringen, und wir wollen in dieser Wahlperiode die Sicherheitsgesetze unabhängig wissenschaftlich evaluieren“, kündigte er an.
Welche Daten werden derzeit gespeichert?
Im Kern geht es bei der Vorratsdatenspeicherung um die Erhebung von Daten, die einen Einblick darauf ermöglichen, wann wer mit wem von wo aus und in welcher Form in Kontakt getreten ist. In Deutschland sind Telekommunikationsdienstleister wie die Telekom oder Telefónica dazu verpflichtet, Standortdaten, IP-Adressen sowie Anruflisten (inklusive Rufnummern, Dauer und Anrufzeit) regelmäßig und zu jeder Person für mehrere Wochen zu speichern und auf berechtigte Anfrage hin an die öffentlichen Stellen wie Polizei und Staatsanwaltschaft, Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst u.a. herauszugeben.