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Facebook-Page nicht datenschutzkonform: Bundesregierung muss Fanpage abschalten

Der Datenschutzbeauftragte gibt dem Bundespresseamt vier Wochen Zeit, um den Betrieb der Facebook-Fanpage einzustellen.

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Die Facebook-Seite der Bundesregierung hat aktuell über eine Million Follower:innen. (Screenshot: Bundesregierung via Facebook/t3n)

Das Bundespresseamt hat vom Bundesbeauftragten für Datenschutz, Ulrich Kelber, einen Bescheid erhalten: Die Facebook-Fanpage kann nicht datenschutzkonform betrieben werden. Das Bundespresseamt hat nun vier Wochen Zeit, um die Fanpage einzustellen. Das besagt eine Pressemitteilung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationssicherheit, Ulrich Kelber.

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„Betrieb nicht datenschutzkonform möglich“

Laut Kelber sei es nicht datenschutzkonform möglich, eine Facebook-Fanpage zu betreiben. Das sei das Ergebnis aus eigenen Untersuchungen und dem Kurzgutachten der Datenschutzkonferenz. Behörden müssten sich an Recht und Gesetz halten – Kommunikation über Social Media sei wichtig, dabei müssen aber die Grundrechte der Bürger:innen gesichert sein. Bei Facebook ist das nicht der Fall, weil die Plattform die personenbezogenen Daten ihrer Nutzer:innen umfassend verarbeitet.

Fanpages schon seit 2021 in der Kritik

Schon 2021 hatte Kelber von den Bundesbehörden verlangt, dass sie ihre Fanpages schließen. Im Juni 2022 hatte Kelber das Bundespresseamt zu einer Stellungnahme bezüglich der Bundesregierungs-Fanpage aufgefordert.

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Das Bundespresseamt habe im Verfahren um die Facebook-Seite nicht beweisen können, dass Grundsätze des Datenschutzes eingehalten werden. Laut Kelber fehlt aber auch eine Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung. Die, die es mit dem Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz, kurz TTDSG, gebe, werde nicht eingehalten: Die Einwilligung für die nicht unbedingt erforderlichen Cookies und anderres Tracking wird nicht auf Facebook-Fanpages eingeholt.

Die Datenschutzkonferenz stimmte Kelbers Kurzgutachten zu – für die Facebook-Seiten gebe es keine Rechtsgrundlagen für die Speicherung, den Abruf und die Verarbeitung von Informationen über Cookies auf den Geräten der Nutzer:innen, die diese Fanpages besuchen. Die Informationspflicht, die Artikel 13 der Datenschutzgrundverordnung, DSGVO, vorschreibt, sei auch nicht erfüllt.

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Laut Kelber haben Meta und die Betreiber:innen von Fanpages gemeinsame Interessen und seien daher gemeinsam verantwortlich für die Verarbeitung der Daten.

Datenschutzfrage betrifft auch Unternehmen

Eine Sprecherin vom Bundespresseamt sagte gegenüber Heise, dass der Bescheid vom Amt zunächst sorgfältig geprüft werde. Der Facebook-Auftritt ermögliche den schnellen und unmittelbaren Kontakt zu Bürger:innen – der sei besonders in Krisenzeiten essenziell, um Desinformation zu bekämpfen. Die Datenschutzfrage betreffe zudem nicht nur öffentliche Einrichtungen, sondern auch private Unternehmen und die Nutzer:innen. Die Seite der Bundesregierung hat etwas über eine Million Follower:innen, 920.000 Personen haben sie geliked.

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