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Neues Carsharing-Gesetz belohnt Teilen von Autos

Das „Gesetz zur Bevorrechtigung des Carsharing” soll unsere Städte langfristig sauberer und somit lebenswerter machen. Doch die Frage, ob auch passionierte Autobesitzer künftig aufs Teilen setzen, bleibt offen.

Von Ekki Kern
3 Min. Lesezeit
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Drive Now von BMW und Sixt ist nur einer der Anbieter von Carsharing, die sich über das neue Gesetz freuen können. (Foto: BMW)

Wenn sie schon den Diesel für gut befindet, muss wenigstens an anderer Stelle etwas ökologisch halbwegs Wertvolles her. Und so hat die Bundesregierung nun offiziell festgestellt, dass das Carsharing sich in den vergangenen Jahren zu „einem wichtigen Baustein nachhaltiger Mobilität entwickelt” habe. Diesen Trend, heißt es, wolle man unterstützen, und zwar mit Sonderparkplätzen und kostenfreiem Parken für Fahrzeuge, die Bürger miteinander teilen.

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Zusammengefasst sind die neuen Regelungen im sogenannten Gesetz zur Bevorrechtigung des Carsharing, kurz Carsharing-Gesetz (CsgG), das heute in Kraft tritt. Grundsätzlich, heißt es aus dem Verkehrsministerium, soll dieses dazu beitragen, „Geschäftsmodelle für das Carsharing bundesweit zu fördern beziehungsweise zu ermöglichen”.

Besondere Kennzeichnung von Fahrzeugen

So hat der Gesetzgeber etwa eine sogenannte Verordnungsermächtigung geschaffen, auf deren Grundlage Carsharing-Fahrzeuge besonders gekennzeichnet werden können. Auf dieser Grundlage sollen sie dann im Straßenverkehr „bevorrechtigt” werden, wie es im Beamtendeutsch heißt.

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Die konkrete Entscheidung liege dabei „im Ermessen der jeweils zuständigen Straßenverkehrsbehörde”. Bevorzugt behandelt werden sollen sowohl das stationsgebundene als auch das nicht-stationsgebundene, sogenannte Free-Floating-Carsharing, wie etwa Drive Now oder Car2go es anbieten. Beim Erstgenannten soll es zudem möglich werden, die Abhol- und Rückgabestellen „an ausgewählten Standorten in den öffentlichen Verkehrsraum zu verlagern”, wie es etwas schwammig heißt.

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Das jedoch ist nichts Neues. Denn eine solche Einrichtung von Stellplätzen stellt eine sogenannte Sondernutzung dar. Und Satzungen für ebendiese seien in den Kommunen schon seit vielen Monaten vorhanden, wie der Bundesverband Carsharing bereits im Juli erklärte.

Änderung der Straßenverkehrsordnung

Darüber hinaus enthält das Gesetz sogenannte Ermächtigungen zur Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO), und zwar um dort die entsprechenden Verkehrszeichen regeln zu können. Die Erfahrungen, die die Bundesregierung durch Forschungsvorhaben gesammelt habe, würden zeigen, „dass Länder und Kommunen großes Interesse an der Einräumung solcher Bevorrechtigungen haben”, heißt es aus dem Bundesverkehrsministerium.

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Dessen Chef, Alexander Dobrindt, spricht heute von „großem Wachstumspotenzial”, das Carsharing in Deutschland habe: Mit dem neuen Gesetz wolle man dem Carsharing „noch mehr Dynamik ermöglichen”. Dazu gehöre, „dass wir weitere Vorteile für Carsharing-Autos schaffen und so diese Form der Mobilität besonders fördern”.

Bundesumweltministerin Barbara Hendricks hebt wenig überraschend den ökologischen Aspekt hervor: Carsharing, sagt sie, sei „eine Chance für nachhaltigere Mobilität in den Städten”. Gerade junge Leute seien sehr aufgeschlossen gegenüber der Kurzmiete von Fahrzeugen. Diese Entwicklung wolle man als Bundesregierung unterstützen.

Mit dem Carsharing-Gesetz gebe man den Kommunen nun die Möglichkeit, „Carsharing so zu fördern, wie es vor Ort am meisten Sinn macht”, sagt Hendricks. Das, so prophezeit sie, werde bisherige Geschäftsmodelle auf sichere Füße stellen und neue Geschäftsmodelle möglich machen.

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Kfz-Gewerbe begrüßt Gesetz

Auch das Kfz-Gewerbe begrüßte heute das neue Gesetz, das die eigenen Geschäfte verbessern könnte. Viele Autohändler und Kfz-Werkstätten würden in Eigenregie oder mit Partnern eine Carsharing-Flotte aufbauen. Immerhin sieben Prozent der Kfz-Betriebe hätten bereits ein eigenes Carsharing-Angebot, weitere elf Prozent würden planen, ein solches in den kommenden Jahren einzuführen, meldete heute der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) unter Berufung auf eine Umfrage unter 450 Unternehmen der Branche.

Anhand der neuen Regelungen ermögliche es der Gesetzgeber dem Kfz-Gewerbe, „Lücken im Mobilitätsangebot weiter zu schließen”. Die Mehrheit der Kfz-Unternehmen, nämlich 81 Prozent, würden ein Wachstum des Carsharing in städtischen Regionen erwarten, heißt es.

„Entlastende Wirkung auf den Individualverkehr”

Auch die großen Anbieter freuen sich über ihre neuen Wettbewerbsvorteile: „Alle Studien belegen, dass Carsharing eine entlastende Wirkung auf den Individualverkehr in den Städten hat”, sagte der Geschäftsführer von Drive Now, Sebastian Hofelich, dem Tagesspiegel.

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Ob es mittel- bis langfristig gelingt, auch überzeugte Autobesitzer zur Nutzung von Carsharing zu bewegen, wird spannend zu beobachten sein. Im Juli erst legten fünf renommierte deutsche Medienhäuser eine repräsentative Studie vor, wonach mehr als 80 Prozent der Führerscheinbesitzer das Teilen von Fahrzeugen ablehnen.

Carsharing gibt es nach Angaben des Bundesverband Carsharing (BCS) in 600 Städten und Gemeinden in Deutschland. In 588 davon handele es sich ausschließlich um stationsbasierte Angebote meist mittelständischer Anbieter. Deren Fahrzeuge würden, anders als die Flotten der großen Autohersteller, zu über 90 Prozent auf privaten Flächen parken, heißt es.

In Innenstädten gebe es oft gar keine Flächen mehr, auf denen diese Anbieter ihre Fahrzeuge bereitstellen können, wurde im Juli vermeldet. Das müsse sich „dringend ändern”, denn gerade die stationsbasierten Fahrzeuge würden „besonders stark” zur Verkehrsentlastung beitragen, sagte der BCS.

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C64

Drive Now und Car2go sind keine Carsharing-Angebote, sondern kommerzielle Mietwagenfirmen (ersteres SIXT), die nicht nach Tagen, sondern nach Minuten abrechnen, und sich nebenbei auch noch die Mietstationen und damit die eigenen Stellplätze und die damit verbundenen Kosten einsparen. Es ist eine Frechheit, dass diese Abzockbuden (Ja – SIXT ist eine Abzockbude) nun auch noch gegenüber klassische Autohalter weiter bevorzugt werden.
Die dürfen heute schon gegen eine kleine Pauschale ihre Karren in Zonen der „Parkraumbewirtung“ annähernd kostenlos abstellen, während neuer Anwohner bis zu einem halben Jahr (Berlin) auf die Parkerlaubnis warten darf.
Hier werden wieder Großkonzerne (BMW (Drive Now) / Daimler ( Car2go)) von unseren Lobby-Knechten Dobrindt & Merkel subventioniert.
Drive Now & Car2go sind asoziale Konzepte und haben mit Carsharing nichts zu tun, nehmen aber in manchen Bezirken den Anwohnern im eh schon knappen Parkraum die Parkplätze weg.

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