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Coinbase-Aktie fällt nach SEC-Ankündigung möglicher Maßnahmen

Wenn die US-Börsenaufsichtsbehörde SEC eine Wells-Mitteilung verschickt, dann bedeutet das, dass sie ihre Ermittlungen gegen den Adressaten abgeschlossen hat und nun beabsichtigt, Maßnahmen einzuleiten. Nach dem Empfang der Mitteilung sollten Adressaten sich also schnellstmöglich um die Entkräftung der erhobenen Vorwürfe bemühen.
Die Wells-Mitteilung, die Coinbase erhalten hat, kündigt an, dass die Börsenaufsicht eine Vollstreckungsklage gegen die Kryptobörse einreichen könnte. Der Vorwurf lautet auf Verstöße gegen das US-Bundeswertpapiergesetz.
Dabei geht es offenbar um einen Teilbereich der Aktivitäten von Coinbase, namentlich das Staking von Kryptowährungen. Genau wegen dieses Services hatte bereits Wettbewerber Kraken mit der SEC zu kämpfen. Kraken zog sein Angebot zurück und akzeptierte die Zahlung einer Geldstrafe von 30 Millionen US-Dollar.
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Coinbase-Chef Brian Armstrong gab sich nach dem Erhalt der Mitteilung betont gelassen und twitterte, dass sein Unternehmen mit dem Gesetz im Reinen und den Tatsachen vertraut sei. Er begrüße sogar die Möglichkeit, dass Coinbase (und letztlich die breitere Krypto-Community) die Anliegen vor einem Gericht verteidigen werde können. Sein Unternehmen hatte zudem förmlich auf die SEC reagiert.
Armstrongs Zuversicht teilte nicht jeder. Schon im regulären Handel büßte die Coinbase-Aktie im Verlauf des Tages rund 8,2 Prozent ihres Wertes ein. Nachbörslich verlor sie weitere 13,8 Prozent.
Die Regulierung der Kryptobranche ist eines der großen Anliegen vieler Regierungen weltweit. Die desaströsen Zusammenbrüche der letzten Jahre, allen voran der FTX-Kollaps, haben gezeigt, dass verbindliche Regelungen und Sicherungsmechanismen unverzichtbar sind. Inzwischen ist auch Coinbase selbst an einer Regulierung interessiert und hat angeboten, sich in den Prozess einzubringen.
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