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Datenschutz beim automatisierten Fahren: Die wichtigsten Fragen

Bereits heute sammelt ein modernes Fahrzeug pro Stunde bis zu 25 Gigabyte an Daten. Mit autonomen und vernetzten Autos wird der Datenberg stets größer – eine Herausforderung für den Datenschutz.

3 Min. Lesezeit
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(Screenshot: t3n)

Vernetzte und autonom fahrende Autos sind fester Bestandteil zukünftiger Mobilitätskonzepte. Die dabei gesammelten Daten sind der Treibstoff. Wie sieht es dabei mit dem Datenschutz aus? Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff lud am Donnerstag zur Diskussion darüber, wie sich die Digitalisierung auf den Mobilitätssektor und die Privatsphäre der Autofahrer auswirken werden.

Welche Zukunftsszenarien werden diskutiert?

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Die Metropolen der Welt stehen vielfach vor dem Verkehrskollaps. Mit der Digitalisierung könnten intelligente Systeme und vernetzte Fahrzeuge Abhilfe schaffen. Das Fahrzeug warnt etwa vor einem Stau, noch bevor er entsteht – dank Echtzeitauswertung aller Verkehrsdaten. Ampelanlagen passen ihr Signalsystem dem Verkehrsaufkommen an und sorgen für einen freien Fluss. Freie Parkplätze werden automatisch von den Autos angefahren, überflüssige Fahrten ums Viertel sind passé. Und autonom fahrende Autos oder Busse chauffieren die Menschen von A nach B.

Was erhoffen sich Unternehmen?

Schon heute sammelt ein modernes Fahrzeug pro Fahrstunde bis zu 25 Gigabyte an Daten. Von ihrer Auswertung erhoffen sich Unternehmen das Entstehen ganz neuer Geschäftsmodelle. Das Car-Sharing etwa wäre ohne Digitalisierung nicht möglich. Es sind aber auch individuell auf die Fahrer zugeschnittene Services denkbar, etwa der Routenplaner über Lieblingsstrecken, der lokale Wetterbericht, Stauvorhersagen, Musikangebote nach dem zuvor ermittelten Geschmack des Fahrers. Automobilhersteller können zudem über vernetzte Autos und digitale Services direkt in Kontakt mit Kunden treten. Damit könnten sie auch ihre Position gegenüber Rivalen aus dem Silicon Valley wie Google und Apple stärken.

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Welche Daten werden gesammelt?

Im Prinzip lässt sich mit Hilfe von Sensoren alles Mögliche erfassen – vom individuellen Fahrverhalten über den Spritverbrauch, die Fahrzeugnutzung, die zurückgelegte Strecke bis hin zum Zustand der Fahrzeugteile. Beim automatisierten Fahrzeug soll aus versicherungstechnischen Gründen vor allem gespeichert werden, wann das Fahrzeug autonom gefahren ist und wann der Fahrer selbst am Steuer war.

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Welche Pläne gibt es?

Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) will das Straßenverkehrsgesetz ändern und es an künftige Mobilitätsszenarien anpassen. Das Gesetz, das etwa Haftungspflichten bei automatisch gesteuerten Autos sowie den Datenschutz bei erhobenen Informationen regeln soll, soll noch vor der Sommerpause in trockenen Tüchern sein. Vorgesehen ist etwa eine Art Blackbox, in der alle Fahrdaten bis zu drei Jahre gespeichert werden. Im Falle eines Unfalls könnte sie Auskunft darüber geben, ob der Fahrer oder das automatisierte Fahrzeug Schuld trägt. Das könnte jedoch dazu führen, dass künftig Gerichte entscheiden müssten, kritisiert etwa der ADAC. Der Verband will deshalb die Hersteller der Fahrzeuge stärker in die Pflicht nehmen.

Wie sieht es mit dem Datenschutz aus?

Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff hatte die Pläne zunächst als zu vage kritisiert. Mit einer Blackbox könne zum Beispiel durch die Hintertür ein Fahrtenschreiber für private Fahrzeuge eingeführt werden. Mit ihrer Empfehlung, die zu speichernden Daten auf Positions- und Zeitangaben zu beschränken, konnte sich Voßhoff durchsetzen. Die Datenschützerin kritisiert jedoch weiter, dass die Daten für einen Zeitraum von sechs Monaten gespeichert werden sollen, auch wenn es zu keinem Unfall kommt.

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Wem gehören die Daten?

Nach den Plänen von Dobrindt sollen die im Fahrzeug erhobenen Daten und die damit verbundenen Rechte den jeweiligen Menschen, zum Beispiel den Haltern der Fahrzeuge, gehören. Daten sollen dafür im Rechtssinn Sachen gleichgestellt werden. Genutzt werden dürften die Daten demnach nur anonymisiert und pseudonymisiert, wenn der Nutzer nicht ausdrücklich in eine andere Verarbeitung einwilligt. Mit einem „Datenausweis“ sollen Autokäufer über den Umfang und die Art der Datenerhebung aufgeklärt werden. Nicht-personenbezogene Mobilitätsdaten sollen hingegen allen zur Verfügung stehen.

Daten-Sparsamkeit oder -Reichtum – welcher Grundsatz soll gelten?

In dieser Frage gibt es in der Politik keine Einigkeit. Während etwa die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff einfordert, stets nur so viele Daten erheben zu lassen, wie für einen bestimmten Zweck nötig sei, spricht sich Dobrindt für einen „kreativen, sicheren Datenreichtum“ aus. Nur so könne Deutschland seine Innovationsführerschaft beim Automobil auch weiter behaupten. Auch Bundeskanzlerin Angela Merkel erklärte die grundsätzliche Maßgabe der Datensparsamkeit wiederholt als überholt. Daten seien stattdessen der Rohstoff für neue Geschäftsmodelle und Wertschöpfungsketten. dpa

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