Um den Zeitplan zur Digitalisierung der Verwaltung bis 2022 einhalten zu können, hat der Bund im Zuge des Konjunkturpakets zusätzliche 3 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Um dieses Geld sinnvoll zu investieren, sollen Leistungen zentral entwickelt und dann von allen genutzt werden, wie der IT-Planungsrat am Freitag beschlossen hat.
Das Onlinezugangsgesetz verpflichtet Bund und Länder, bis in zwei Jahren ihre Verwaltungsdienstleistungen zu digitalisieren. Für Wohnungswechsel, Ausstellen einer Geburtsurkunde oder Einholen einer Baugenehmigung soll dann kein Gang zur Behörde mehr nötig sein.
Zeitplan einhalten
Markus Richter, Vorsitzender des IT-Planungsrates, ist zuversichtlich, dass der ambitionierte Zeitplan mit dem zusätzlichen Geld eingehalten werden kann. „Wir handeln entschlossen, gemeinsam und koordiniert, damit – egal wo und wann – jede Verwaltungsleistung nutzerfreundlich und mit nur wenigen Klicks online zur Verfügung gestellt werden kann“, so Richter laut Pressemitteilung.
„Einer für Alle“
Das sogenannte „Einer für Alle“ Prinzip soll sicherstellen, dass Projekte schnell, ressourcenschonend und flächendeckend umgesetzt werden. Es sollen jeweils ein Land oder mehrere Länder gemeinsam eine Anwendung entwickeln und betreiben, die dann alle Länder und Kommunen nutzen können.
Die Länder sollen außerdem die finanzielle Unterstützung des Bundes um fachliche Ressourcen und Kapazitäten der IT-Dienstleister ergänzen und gegebenenfalls Kommunen unterstützen.
Open Source als Grundprinzip
Sechs Prinzipien sollen die Digitalisierung der Verwaltungsleistungen steuern. Dazu gehören offene Standards und Open Source. Außerdem sollen die Anwendungen, nutzerfreundlich, wirtschaftlich, schnell, technisch qualitativ und innovativ entwickelt werden.