Drohnen fliegen lassen? Was ihr zum Führerschein, Regeln und Voraussetzungen wissen müsst
Wer schon einmal hochauflösende Aufnahmen einer Drohne gesehen hat, wird sicherlich mit dem Gedanken gespielt haben, sich ein solches Gadget zu besorgen – und damit womöglich das nächste Urlaubsvideo zu verschönern. Und der Gedanke liegt durchaus nahe. Denn mittlerweile gibt es auch kleine Drohnen, die etwas erschwinglicher sind und auf den ersten Blick nur wenige Voraussetzungen haben.
Allerdings kann es hier zu Fallstricken für Drohnenkäufer:innen kommen. Denn in Deutschland und in der EU gibt es klare Regeln, wer eine Drohne fliegen lassen darf und welche Vorschriften zuvor und währenddessen eingehalten werden müssen. Damit ihr noch vor dem Drohnenkauf wisst, ob sich dieser Aufwand für euch lohnt, haben wir euch hier die wichtigsten Regeln zusammengefasst.
Die Grundkenntnisse: Drohnenklassen und Drohnenkategorie
Grundsätzlich richten sich viele Regelungen und Voraussetzungen der Drohne nach ihrer Klasse und dem Einsatzzweck. Dementsprechend ergibt es Sinn, sich erst einmal einen Überblick zu verschaffen, welche Drohnentypen und Anwendungsgebiete es gibt. Dabei unterscheidet das Luftfahrt-Bundesamt in verschiedene Drohnenklassen:
- Spielzeugdrohnen: Drohnen unter 250 Gramm Gewicht, die keine Sensoren oder Kameras haben
- C0: Drohnen unter 250 Gramm Startgewicht, mit einer horizontalen Höchstgeschwindigkeit von 19 Metern pro Sekunde
- C1: Drohnen mit einem Gewicht zwischen 250 Gramm und 900 Gramm
- C2: Drohnen mit einem Gewicht zwischen 900 Gramm und vier Kilogramm
- C3 und C4: Drohnen mit einem Startgewicht von vier bis 25 Kilogramm
- C5 und C6: Aufgerüstete Drohnen der Klassen C3 und C4, die keine Höhenbegrenzung oder automatische Flugbeschränkungsüberwachung benötigen
Zusätzlich wird der Einsatzzweck der Drohne durch ihre Kategorie festgelegt. Die gute Nachricht vorweg: Die Drohnentypen C0 bis C4 fallen normalerweise in die Kategorie „Open“ und dürfen theoretisch von jedem mit den nötigen Voraussetzungen geflogen werden. Daneben gibt es noch die Kategorien „Spezielle“ und „Zulassungspflichtig“. Diese benötigen dann zusätzliche Genehmigungen der zuständigen Luftfahrbehörde.
Allerdings untergliedert sich die offene Kategorie noch einmal in drei Unterkategorien. Diese geben auch gleich an, was ihr mit den entsprechenden Drohnen machen dürft und welche Sicherheitsmaßnahmen ihr einhalten müsst.
- Open A1 (Drohnenklassen C0 und C1): Das Überfliegen von unbeteiligten Personen sollte vermieden werden, Menschenmengen dürfen nicht überflogen werden, Drohne immer in Sichtweite des oder der Pilot:in und maximal 120 Meter Höhe
- Open A2 (Drohnenklasse C2): Kein Überfliegen von unbeteiligten Personen, horizontaler Mindestabstand von 30 Metern zu Unbeteiligten (bei Niedriggeschwindigkeit fünf Meter), Drohne immer in Sichtweite und maximal 120 Meter hoch
- Open A3 (Drohnenklassen C3 und C4): Nicht in die Nähe von Menschen fliegen, nur mindestens 150 Meter außerhalb städtischer Gebiete, Drohne immer in Sichtweite und maximal 120 Meter hoch
Wann ihr einen Drohnenführerschein machen müsst
Es gibt zwei Arten von Drohnenführerscheinen – einen kleinen und einen großen. Diese richten sich nach der Drohnenkategorie, die ihr fliegen wollt:
- Kleiner Drohnenführerschein für Open A1 und Open A3
- Großer Drohnenführerschein für Open A2
Wichtig ist, dass ihr nicht für alle Kategorien einen Drohnenführerschein benötigt. Hier findet ihr schnell die zugehörige Führerscheinklasse für eure Drohnenkategorie:
- C0 und Spielzeugdrohnen: kein Drohnenführerschein erforderlich
- C1: kleiner Drohnenführerschein
- C2: kleiner Drohnenführerschein, wenn ihr nur in der Kategorie Open A3 fliegt. Wollt ihr näher an Menschen heranfliegen, benötigt ihr zusätzlich den großen Führerschein
- C3 und C4: kleiner Drohnenführerschein
- C5 und C6: kleiner Drohnenführerschein und zusätzliche Qualifikationen der speziellen Kategorien
Um einen Drohnenführerschein zu bekommen, müsst ihr einen Online-Test beim Luftfahrt-Bundesamt ablegen. Ihr bekommt dabei zunächst die wichtigsten Lerninhalte in Schulungsvideos gezeigt und müsst diese anschließend in einem Training vertiefen. Wer 75 Prozent der Trainingsfragen richtig beantwortet, darf dann die echte Prüfung ablegen.
Für den Drohnenführerschein A1 und A3 fallen dabei Gebühren in Höhe von 25 Euro an. Wer den großen Drohnenführerschein machen möchte, kann den kleinen dabei nicht überspringen, da diese aufeinander aufbauen. Für den Zusatztest werden dann noch einmal 30 Euro fällig. Neu ausgestellte Drohnenführerscheine sind fünf Jahre lang gültig.
Was ihr sonst noch zum Fliegen einer Drohne benötigt
Mit dem Vorwissen könnt ihr jetzt auch besser nachvollziehen, welche Regeln für welche Drohnentypen gelten. Denn diese richten sich ebenfalls nach ihrer Klasse und dem Einsatzgebiet. Dennoch gibt es einige grundlegende Dinge wie Versicherungen, die ihr vor dem ersten Flug beachten solltet.
- Ihr seid mindestens 16 Jahre alt (entfällt, wenn es sich um eine Spielzeugdrohne handelt)
- Ihr habt eine Drohnenhaftpflichtversicherung abgeschlossen (entfällt, wenn es sich um eine Spielzeugdrohne handelt)
- Ihr habt euch mit dem Handbuch der Drohne vertraut gemacht
- Registrierung als Drohnenpilot:in beim Luftfahrt-Bundesamt (entfällt, wenn es sich um eine Spielzeugdrohne handelt)
- Kennzeichnung der Drohne mit der Registrierungsnummer (entfällt, wenn es sich um eine Spielzeugdrohne handelt)
Die Drohnenhaftpflichtversicherung ist oftmals recht günstig und gilt für ein Jahr. Ihr könnt diese ganz einfach online abschließen. Vergleicht vorher auf entsprechenden Portalen, welche Anbieter:innen euch die besten Konditionen geben. Oder ihr informiert euch bei den Anbieter:innen eurer regulären Haftpflichtversicherung, ob die Drohne mit aufgenommen werden kann.
Die Versicherungsnummer benötigt ihr auch für die Anmeldung beim Luftfahrt-Bundesamt. Diese kostet noch einmal 20 Euro. Nachdem ihr euch als Drohnenpilot:in über den angegebenen Link registriert habt, bekommt ihr für eure Drohne eine sogenannte eID. Diese könnt ihr etwa in lesbarer Größe ausdrucken und mit Klebeband auf der Drohne befestigen. Ihr könnt daraus sogar einen QR-Code machen und diesen an eurer Drohne anbringen. Übrigens: Die eID behaltet ihr für all eure Drohnen. Sollte sich an dem Modell etwas ändern, müsst ihr die Angaben in eurem Konto aber zumindest ändern.
Weitere Regeln beim Drohnenflug
Habt ihr die Voraussetzungen erfüllt, könnt ihr euch endlich an den ersten Drohnenflug wagen. Am besten arbeitet ihr hierfür mit unserer Checkliste, um die wichtigsten Einschränkungen im Hinterkopf zu behalten oder vor dem Flug noch einmal zu überprüfen.
- Überprüft über dronemaps24, ob ihr euch in einer Flugverbotszone befindet. Dort wird euch auch immer aufgeführt, warum das Fliegen in diesem Bereich verboten ist.
- Fliegt nicht direkt über private Wohnungsgrundstücke
- Fliegt nicht über Naturschutzgebiete
- Innerhalb eines Radius von 1,5 Kilometern um Flughäfen sowie innerhalb von fünf Kilometern der Startbahnverlängerung gilt ebenfalls ein Flugverbot
- 100 Meter Abstand zu Autobahnen, Bundeswasserstraßen und Bahnanlagen
- 100 Meter Abstand zu Krankenhäusern, Heliports, Unglücksorten sowie Einsatzorten
- 100 Meter Abstand zu Justizvollzugsanstalten, militärischen Anlagen, Anlagen für Energieerzeugung
- Weicht anderen Flugobjekten rechtzeitig aus
- Die Drohne muss immer in eurer Sichtweite bleiben
- Die Drohne darf 120 Meter Höhe nicht überschreiten
- Fliegt nur nachts, wenn die Drohne Licht hat; vorgeschrieben ist ein grünes Blinklicht