Anzeige
Anzeige
Ratgeber

Das E-Rezept kommt: Was ihr jetzt wissen müsst

Das E-Rezept wird ab Dezember 2021 bundesweit getestet. Schon einen Monat später soll es dann verpflichtend sein. Wir beantworten euch die wichtigsten Fragen dazu.

2 Min.
Artikel merken
Anzeige
Anzeige
Das E-Rezept kommt. (Foto: dpa)

Mit dem E-Rezept soll die Zettelwirtschaft in deutschen Arztpraxen ein Ende haben. Statt einem rosa Zettel bekommen Patient:innen zukünftig einen QR-Code, über den sie ihre rezeptpflichtigen Medikamente bei der Apotheke abholen können. Außerdem soll das System auch Bestellungen von Medikamenten ermöglichen und Vorteile für den digitalen Arztbesuch bieten.

Wie funktioniert das E-Rezept?

Anzeige
Anzeige

Das E-Rezept setzt auf einen QR-Code, auf dem sich die relevanten Informationen über das verschriebene Medikament befinden. Dieser Code kann entweder ausgedruckt werden, oder er wird in der neuen E-Rezepte-App hinterlegt. Der Code wiederum wird von der Apotheke gescannt und ihr erhaltet wie gewohnt euer Medikament.

Muster eines ausgedruckten E-Rezepts. (Grafik: Gematik)

Was sind die Vorteile des E-Rezepts?

Zum einen muss das E-Rezept nicht unterschrieben werden, weil es digital signiert ist. Dementsprechend könnte es auch im Rahmen einer Online-Sprechstunde direkt über das Internet an euch geschickt werden. Außerdem könnt ihr das E-Rezept auch über die dazugehörige App direkt an eine Apotheke senden, die das Medikament dann für eure Abholung bereitlegt. Aber auch der Versand von Medikamenten an eure Wohnadresse kann direkt über die App angestoßen werden. Dazu verfügt die E-Rezept-App über eine eigene Suchfunktion für Apotheken, in der ihr gezielt auch nach Botenlieferungen beziehungsweise Versandmöglichkeiten auswählen könnt.

Anzeige
Anzeige

Brauche ich für ein E-Rezept zwingend ein Smartphone?

Nein. Wer kein Smartphone hat oder die E-Rezept-App nicht verwenden will, der bekommt das E-Rezept in ausgedruckter Form.

Anzeige
Anzeige

Die E-Rezept-App. (Grafik: Gematik)

Was benötige ich für die E-Rezept-App?

Die E-Rezept-App ist für iOS ab Version 14.0 und Android Version 7.0 oder höher verfügbar. Wenn ihr eure E-Rezepte automatisch ans Smartphone gesendet bekommen wollt, benötigt ihr allerdings zusätzlich eine neue Gesundheitskarte mit NFC-Chip und einen Pin-Code eurer Gesetzlichen Krankenkasse. Beides wird benötigt, um die automatische Übertragung von E-Rezepten an euer Smartphone und die Übertragung von E-Rezepten an Apotheken freizuschalten.

Ohne entsprechende Registrierung mit eurer Gesundheitskarte könnt ihr mit der E-Rezepte-App im Grunde nur die QR-Codes eurer E-Rezepte abscannen und später wieder abrufen. In dem Fall könntet ihr aber auch gleich den Ausdruck des E-Rezepts verwenden und euch den Umweg über die App sparen.

Anzeige
Anzeige

Wann kommt das E-Rezept?

Die bundesweite Testphase beginnt am 1. Dezember 2021. Ärzt:innen müssen das E-Rezept ab dem 1. Januar 2022 dann auch verpflichtend ausstellen. Allerdings gilt die Pflicht zunächst nur für Praxen, die dazu technisch in der Lage sind. Die Kassenärztliche Vereinigung geht davon aus, dass eine flächendeckende Nutzung der E-Rezepte erst gegen Mitte 2022 erreicht wird.

Wird das E-Rezept wirklich nur einen Monat lang getestet?

Nein. Das E-Rezept wurde zuvor schon mehrere Monate lang regional begrenzt von ausgewählten Arztpraxen und Apotheken in Berlin und Brandenburg getestet.

Verschwindet das rosa Rezept damit für immer?

Nein. Bei technischen Problemen sollen Ärzt:innen auch weiterhin klassische Rezepte ausstellen können. Auch bei Hausbesuchen bleiben die altbekannten rosa Zettel vermutlich noch eine Weile Standard.

Mehr zu diesem Thema
Fast fertig!

Bitte klicke auf den Link in der Bestätigungsmail, um deine Anmeldung abzuschließen.

Du willst noch weitere Infos zum Newsletter? Jetzt mehr erfahren

Anzeige
Anzeige
Ein Kommentar
Bitte beachte unsere Community-Richtlinien

Wir freuen uns über kontroverse Diskussionen, die gerne auch mal hitzig geführt werden dürfen. Beleidigende, grob anstößige, rassistische und strafrechtlich relevante Äußerungen und Beiträge tolerieren wir nicht. Bitte achte darauf, dass du keine Texte veröffentlichst, für die du keine ausdrückliche Erlaubnis des Urhebers hast. Ebenfalls nicht erlaubt ist der Missbrauch der Webangebote unter t3n.de als Werbeplattform. Die Nennung von Produktnamen, Herstellern, Dienstleistern und Websites ist nur dann zulässig, wenn damit nicht vorrangig der Zweck der Werbung verfolgt wird. Wir behalten uns vor, Beiträge, die diese Regeln verletzen, zu löschen und Accounts zeitweilig oder auf Dauer zu sperren.

Trotz all dieser notwendigen Regeln: Diskutiere kontrovers, sage anderen deine Meinung, trage mit weiterführenden Informationen zum Wissensaustausch bei, aber bleibe dabei fair und respektiere die Meinung anderer. Wir wünschen Dir viel Spaß mit den Webangeboten von t3n und freuen uns auf spannende Beiträge.

Dein t3n-Team

Markus F. K.

Als kleiner Korrekturvorschlag: Das E-Rezept setzt nicht auf einen QR-Code sondern auf einen DataMatrix-Code, so sieht es zumindest auf den Bildern aus.

Antworten

Melde dich mit deinem t3n Account an oder fülle die unteren Felder aus.

Bitte schalte deinen Adblocker für t3n.de aus!
Hallo und herzlich willkommen bei t3n!

Bitte schalte deinen Adblocker für t3n.de aus, um diesen Artikel zu lesen.

Wir sind ein unabhängiger Publisher mit einem Team von mehr als 75 fantastischen Menschen, aber ohne riesigen Konzern im Rücken. Banner und ähnliche Werbemittel sind für unsere Finanzierung sehr wichtig.

Schon jetzt und im Namen der gesamten t3n-Crew: vielen Dank für deine Unterstützung! 🙌

Deine t3n-Crew

Anleitung zur Deaktivierung
Artikel merken

Bitte melde dich an, um diesen Artikel in deiner persönlichen Merkliste auf t3n zu speichern.

Jetzt registrieren und merken

Du hast schon einen t3n-Account? Hier anmelden

oder
Auf Mastodon teilen

Gib die URL deiner Mastodon-Instanz ein, um den Artikel zu teilen.

Anzeige
Anzeige