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Geoblocking: Deshalb könnte Onlineshopping bald fairer werden

Die Europäische Union will internationalen Online-Einkauf (ein wenig) leichter machen. Doch die europäischen Grenzen werden in einem wichtigen Bereich bestehen bleiben.

3 Min. Lesezeit
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Geoblocking auf EU-Ebene abgeschafft? Nein, ganz so weit sind wir noch nicht. (Bild: Victor Maschek / Shutterstock)

Der europäische Binnenmarkt ist in mancher Hinsicht immer noch nicht Realität, gerade wenn es sich um E-Commerce handelt. Einerseits lassen sich Preise gerade dank Internet gut vergleichen und auch die Bestellung wäre dank internationaler Postdienste kein Problem, doch es gibt oft andere Hindernisse in Form des Geoblockings, mit dem EU-Bürger vom Internet-Shopping im Ausland abgehalten werden sollen. Doch damit könnte bald Schluss sein, wenn es nach dem Willen der europäischen Politik geht. Eine entscheidende Abstimmung dazu steht am Dienstag an.

Geoblocking: Händler und Hersteller schaffen oft Probleme für den Kunden

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Oft ist es gar nicht einfach, beispielsweise eine neue Kaffeemaschine im Internet zu bestellen. Zwar gibt es da diesen italienischen Onlinehändler mit super Angeboten. Doch versucht der Kunde von Deutschland aus, auf die Bestellseite zu gelangen, wird er automatisch weitergeleitet – auf eine deutsche Version der Seite, wo die Wunsch-Kaffeemaschine gar nicht verfügbar ist oder viel teurer.

Eine Lösung sind oftmals VPN-Zugänge, die der Website eine andere Nationalität des Käufers vortäuschen. Doch spätestens beim Bezahlen wurden in der Vergangenheit wahlweise deutsche Adressen gar nicht erst zugelassen oder bestimmte Bezahlverfahren, etwa deutsche Kreditkarten, abgewiesen. Hinter solchen ärgerlichen Erfahrungen steckt das sogenannte Geoblocking, das die EU jetzt aus dem Onlinehandel weitgehend verbannen will.

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Egal ob beim Anmieten eines Autos, beim Bestellen von Konzerttickets oder bei bestimmten Büchern und Filmen – mal sind es die Hersteller oder Veranstalter selbst, mal die Händler, die ein international unterschiedliches Pricing umzusetzen versuchen oder (im Fall der Film-DVD) ein Interesse daran haben, dass bestimmte Fristen (etwa nach dem Kinostart) eingehalten werden.

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Jeder dritte Händler nutzt aktuell Geoblocking

Laut einer Erhebung der EU-Kommission nutzt jeder dritte Händler in Europa Geoblocking zur Kundenselektion. Gerade bei kleineren Händlern steckt dahinter oft die Befürchtung, mit diesen wenigen Auslandslieferungen deutlich mehr Aufwand in Sachen Logistik oder Steuern zu haben, manchmal behindern auch kulturelle Unterschiede den Handel. „Leider haben wir im Handel keine europäische Einigkeit, sondern müssen mit diversen Unterschieden leben“, sagt dazu Oliver Prothmann, Präsident des Bundesverbands Onlinehandel.

Während deutsche Kunden noch vergleichsweise wenig Probleme mit der Produktauswahl haben, sind insbesondere Kunden aus kleineren Märkten wie Luxemburg oder Slowenien betroffen. Problematisch ist das Geoblocking aber durchaus auch für Bewohner in Grenzregionen, die beispielsweise an der deutsch-französischen Grenze französische Produkte oder in Schleswig-Holstein Produkte aus dem benachbarten Dänemark bestellen wollen (Stichwort dänische Minderheit).

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Die neue Verordnung soll faires Onlineshopping für alle ermöglichen. So wird es Händlern künftig nicht mehr möglich sein, ausländische Käufer von ihren Angeboten auszuschließen oder automatisch auf Webseiten mit beispielsweise anderen Preisen weiterzuleiten. Bietet der Onlinehändler generell keine Lieferung in das Wunschland an, sollen Käufer zumindest die Möglichkeit bekommen, ihre Ware selbst abzuholen oder den Transport zu organisieren.

Digitale Medien: Hier ist das Geoblocking noch komplizierter

Doch die neue Regelung greift zu kurz, wie Julia Reda, EU-Abgeordnete der Piratenpartei und netzpolitische Sprecherin der Grünen/EFA-Fraktion betont: „Leider hat die EU entgegen anderslautenden Jubelmeldungen digitale Grenzbalken im Internet mit dieser Verordnung nicht einmal annähernd abgeschafft.“ Sie kritisiert vor allem die Einschränkung bei urheberrechtlich geschützten Waren, etwa Filmen oder Büchern, die ja durchaus auch per Streaming oder Download aus dem Ausland bezogen werden könnten. Hier hatten sich offenbar die TV-Anstalten und Filmfirmen bei der EU-Kommission durchgesetzt, die weitreichende Veränderungen und Probleme für ihr Geschäft sehen. „Digitale Medieninhalte werden weiterhin an Ländergrenzen Halt machen. Die nationalen Regierungen haben bei den Kompromissverhandlungen jeglichen Fortschritt in diesem Bereich erfolgreich blockiert.“

Es ist zwar gegebenenfalls möglich, den daheim bestellten Film-Streaming-Dienst auch im Urlaub zu nutzen – das wird aufgrund eines anderen, im vergangenen Jahr verabschiedeten Gesetzes bereits ab März 2018 möglich sein. Wer aber beispielsweise aus sprachlichen Gründen die französische oder englische Version eines Audiobook-Dienstes bestellen will, obwohl er keinen dortigen Wohnsitz hat, wird auch weiterhin außen vor bleiben. Doch auch hier wieder keine Regel ohne Ausnahme: Cloud-Dienste oder Hosting Services müssen für jeden in Europa zum gleichen Preis verfügbar sein, ohne Einschränkungen wegen Payment-Lösung oder Wohnsitz.

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Auch Johannes Kleis von der Europäischen Verbraucherzentrale BEUC kritisiert das neue Gesetzeswerk aufgrund seiner Halbherzigkeit in Sachen urheberrechtlich geschützte Güter: „Das macht aus Verbrauchersicht überhaupt keinen Sinn.“ Und noch etwas stört den Verbraucherschützer: „Die Tatsache, dass man in bestimmten Fällen die bestellten Güter nur im Land des Herstellers oder Lieferanten abholen kann, ist natürlich unbefriedigend.“ Selbst wenn die EU jetzt den Weg für die Abschaffung des Geoblocking ein Stückchen weiter freimacht, wird es noch einige Zeit dauern, bis die neue Regulierung europaweit umgesetzt ist und Anwendung findet. (mit Material von dpa)

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