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Gesetzesänderungen 2018: Das ändert sich für Internetnutzer

Zum neuen Jahr ändern sich zahlreiche Gesetze. t3n listet auf, was im Digitalen wichtig wird – von Airbnb bis Streaming. 

Von Lisa Hegemann
5 Min. Lesezeit
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(Foto: Shutterstock/Casper1774 Studio)

Onlinenutzer dürfen sich auf 2018 freuen: Streaming muss künftig EU-weit funktionieren, die Zahlung mit der Kreditkarte darf nicht mehr bepreist werden und bei Reisebuchungen erhalten User mehr Rechte. Allerdings wirken sich die geplanten Gesetzesänderungen im Netz nicht nur positiv aus. t3n fasst die wichtigsten Punkte zusammen.

Streaming: Geoblocking wird abgeschafft

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Ob Netflix, Sky Go oder Spotify: Ab dem 20. März 2018 können Onlinenutzer einen Streamingdienst auch in anderen Ländern der Europäischen Union nutzen. Bisher setzen die Anbieter Geoblocking ein, weil sie Lizenzen an Videos oder Liedern in jedem Land einzeln erwerben müssen. Deswegen kann der Italien-Urlauber nicht auf das deutsche Angebot von Netflix zugreifen und der Spanien-Tourist nicht im Strandkorb die Bundesliga schauen.

Zwar ändert sich nichts am Urheberrecht, die Dienste müssen Lizenzen immer noch einzeln erwerben. Aber bei „vorübergehenden Aufenthalten“ in anderen EU-Staaten können Nutzer künftig auch auf das deutsche Angebot zugreifen. Wie lang ein Aufenthalt in einem anderen europäischen Land genau sein darf, hat das EU-Parlament nicht definiert. Die Verbraucherzentrale spricht aber von mehrwöchigen Urlauben sowie mehreren Auslandssemestern.

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Damit die Streamingdienste auf der sicheren Seite sind, dürfen sie Daten wie Wohnsitz, Kreditkartennummer oder IP-Adresse abfragen. Dadurch sollen sie sich auch dagegen absichern können, dass Personen günstigere Abos in einem anderen Staat abschließen, aber trotzdem auf das Angebot ihres Heimatlandes zugreifen. Die Regelungen gelten übrigens nur für kostenpflichtige Angebote, nicht für Sendeanstalten wie ARD oder ZDF.

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Keine Gebühren mehr für Kreditkartenzahlung

Mit der neuen EU-Zahlungsrichtlinie PSD2 wird die Zahlung per Kreditkarte für Verbraucher günstiger. Wer bislang im Netz oder an der Kasse die Kreditkarte verwendet, muss oft einen Aufschlag in Kauf nehmen. Denn Onlinevermittler wie Reiseplattformen zahlen gewöhnlich ein Entgelt an Mastercard oder American Express. Das legen sie auf den Verbraucher um.

Ab Januar 2018 ist damit Schluss. Unternehmen dürfen dann keine Extragebühren für die Verwendung einer Kreditkarte verlangen – zumindest nicht für gängige Anbieter wie Mastercard oder Visa. Nutzer von American Express oder Diners Club müssen sich weiterhin auf zusätzliche Kosten einstellen. Für den Nutzer dürften sich die geringeren Kosten vor allem bei der Buchung von Flügen oder Bahnfahrten bemerkbar machen.

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Mehr Rechte bei Reisebuchungen – zumindest teilweise

Mit nur wenigen Klicks können wir heutzutage eine ganze Reise buchen. Aber wenn es während des Urlaubs beispielsweise Mängel am Hotel gibt, dann haftet ein Onlineportal oder eine Reiseplattform nur, wenn sie eine Pauschalreise verkauft haben. Wenn sie lediglich einzelne Dienstleistungen wie einen Flug und eine Hotelübernachtung angeboten haben, müssen sie keine Konsequenzen fürchten.

Das ändert sich ab dem 1. Juli 2018. Wenn etwa Fluggesellschaften auch das Hotelzimmer vermittelt haben und während der Reise irgendetwas schief läuft, kann der Nutzer Ansprüche gegen die Anbieter geltend machen. Bei einer Insolvenz hat er Anspruch auf eine alternative Beförderung, auch seine Anzahlungen sind gesichert. Bei Mängeln kann er auch nachträglich den Reisepreis drücken. Das war bisher explizit nur bei Pauschalreisen möglich. Wer nachträglich Mängel an der Reise zu melden hat, konnte diese bislang einen Monat nach Rückkehr angeben. Diese Frist ändert sich ab Juli auf zwei Jahre.

Manche Änderungen kommen aber auch den Veranstaltern zugute. So können sie den Preis ab 2018 um bis zu acht Prozent anheben, ohne dass der Nutzer kostenlos von der Reise zurücktreten kann. Bisher lag die Grenze bei fünf Prozent. Wenn zudem eine Umbuchung erfolgt, der Veranstalter etwa auf ein anderes Hotel als das ursprünglich gebuchte ausweicht, muss der User aktiv widersprechen. Ansonsten gilt die Änderung.

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Auf der zweiten Seite lest ihr, was ihr als Airbnb-Vermieter wissen müsst und wie euch die neue Datenschutzgrundverordnung betrifft.

Brian Chesky, der Gründer von Airbnb, im Jahr 2016. (Foto: Airbnb)

Airbnb automatisiert Bettensteuer-Einzug

Wer über die Buchungsplattform Airbnb ein Zimmer vermietet, muss in einigen Städten in Deutschland eine Bettensteuer abführen. Ab dem 1. Januar 2018 läuft das zumindest in Dortmund automatisiert: Das US-Portal holt sich die Abgabe von 7,5 Prozent direkt bei der Buchung und gibt sie an die Stadt weiter. Dadurch wird der Umweg über die Airbnb-Vermieter vermieden. Andere Städte könnten folgen, die Unterkunftsvermittlung soll auch mit Köln und Münster in Gesprächen stehen.

DSGVO trifft ab 2018 auch Google und Facebook

Die Datenschutzgrundverordnung, kurz DSGVO, hat schon vor dem Eintreten für ordentlich Furore gesorgt. Denn durch das Gesetz müssen Unternehmen einiges ändern. Ab dem 26. Mai 2018 gilt es etwa auch für Konzerne, deren Sitz außerhalb der EU liegt. Google, Facebook oder Apple können sich den rechtlichen Regelungen in Europa also nicht länger entziehen.

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Für den Nutzer soll die Verordnung etwas mehr Transparenz bringen. So müssen ihn die Unternehmen über seine Rechte informieren, wenn sie Daten erheben, etwa über die mögliche Löschung. Außerdem kann er jederzeit einsehen, wozu die Anbieter seine Daten verwenden. Die Verordnung setzt einen Fokus darauf, dass die Daten weiterhin dem Nutzer gehören. So kann er sie von einem Internetanbieter zum anderen übertragen.

Bis September hatten die meisten Unternehmen hierzulande die Maßnahmen noch nicht umgesetzt. Nur 13 Prozent der Firmen haben überhaupt erste Schritte eingeleitet. Dabei können Verstöße teuer werden – eine Strafe kann bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes kosten. Was Unternehmen genau beachten müssen, erklärt der IT-Anwalt Thomas Schwenke in dieser sechsteiligen Serie.

Überweisungen endlich in Echtzeit

Ab November 2018 kommen auch die Banken endlich im Zeitalter des Internets an: Mit dem Instant Payment wird es möglich sein, Überweisungen in der Eurozone in Echtzeit zu tätigen. Innerhalb von Sekunden soll Geld ab kommenden Jahr einer anderen Partei zugeschrieben werden können, auch an Sonn- und Feiertagen. Allerdings sind Banken nicht verpflichtet, die Echtzeit-Überweisung anzubieten.

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Die Europäische Zentralbank (EZB) berechnet den Finanzinstituten 0,2 Cent pro Transaktion. Ob diese Abgabe auf den Nutzer umgeleitet wird, ist noch nicht klar. Die ersten Angebote gibt es bereits, etwa bei der Hypovereinsbank. Im ersten Quartal 2018 sollen weitere folgen.

Mit der Echtzeit-Überweisung schließen die Banken eine Lücke, die Paypal seit Jahren füllt. Manche Experten sehen in dem neuen Angebot gar den Versuch, den Zahlungsanbieter auszubooten. Ob das gelingt, ist wiederum eine andere Frage. Paypal hat sich schließlich schon einen Namen gemacht.

Auch interessant: Von Amazon bis Paypal: So sichert der Käuferschutz euer Geld

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