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DSGVO: Bitkom warnt Unternehmen vor Millionen-Bußgeldern

In wenigen Monaten tritt die DSGVO in Kraft. Unternehmen sollten dringend handeln, rät der Bitkom und warnt vor Bußgeldern, die bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes ausmachen können.

2 Min. Lesezeit
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Verstöße gegen die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGV) können zu hohen Strafen führen. (Foto: Shutterstock-Evlakhov Valeriy)

Verstöße gegen die DSGVO können Unternehmen teuer zu stehen kommen

DSGVO: Bitkom warnt Unternehmen vor Millionen-Bußgeldern.

In einem dreiviertel Jahr, bis zum 26. Mai 2018, müssen deutsche Unternehmen und Behörden die Vorgaben der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) umgesetzt haben. Und doch haben, laut einer aktuellen Umfrage des IT-Branchenverbandes Bitkom, bislang gerade einmal 13 Prozent der Firmen überhaupt erste Maßnahmen eingeleitet. Immerhin 15 Prozent der 500 befragten Unternehmen mit 20 oder mehr Mitarbeitern gehen davon aus, dass sie die Vorgaben bis zum Stichtag vollständig umgesetzt haben. In etwa 54 Prozent rechnen damit, dass dies zumindest teilweise geschehen ist.

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Besorgniserregend ist, dass ebenfalls satte 13 Prozent der Befragten sich gar nicht erst bewusst damit beschäftigen wollen. Was das heißt, ist vielen Unternehmern scheinbar nicht klar – bei Verstößen kann es zu Bußgeldern in Höhe von bis zu vier Prozent des gesamten Jahresumsatzes kommen. Der Bitkom kommt deshalb nicht umhin, öffentlich vor „Millionen-Bußgelder“ zu warnen. Unternehmen sollten die Umsetzung ernst nehmen. Wie es weiter heißt, liegen viele der Gründe des Verzugs bei den Firmen selbst. Jedoch, und das dürfte ein Problem der Politik sein, auch in der Ausgestaltung der Grundverordnung an sich.

So geben mit 52 Prozent über die Hälfte der Firmen an, dass der Umsetzungsaufwand schwer zu ermitteln sei. Das wiederrum führt nach Ansicht der Studienführer dazu, dass die entsprechenden finanziellen Mittel intern nicht entsprechend bereitgestellt werden können. Für 43 Prozent der Unternehmen liegt es an der fehlenden Rechtssicherheit, dass sie noch nicht aktiv geworden sind. Ein weiteres knappes Drittel beklagt den Mangel an praktischen Umsetzungshilfen. Um die Umstellung zu erleichtern, hat die niedersächsische Datenschutzkonferenz kürzlich damit begonnen, sogenannte Kurzpapiere herauszugeben.

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Übrigens, auf t3n.de hat der IT-Rechtsanwalt Thomas Schwenke kürzlich eine mehrteilige Artikel-Serie zur DSGVO veröffentlicht, die Unternehmen bei aufkommenden Fragen unterstützt. Lies auch:

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DSGVO: Diese Änderungen kommen auf dein Online-Business zu (Teil 1)

DSGVO: Welche Daten du nutzen darfst – und welche nicht (Teil 2)

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DSGVO: So holst du Einwilligungen richtig ein (Teil 3)

DSGVO: In 4 Schritten zum Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (Teil 4)

DSGVO: So gibst du Daten rechtssicher an Dritte weiter (Teil 5)

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DSGVO: Wie eine Datenschutzerklärung aussehen sollte (Teil 6)

via www.golem.de

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2 Kommentare
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Dein t3n-Team

O. Hoess

Das Thema wird ja schon ein Weilchen diskutiert … Unternehmen müssen sich auf jeden Fall rechtzeitig damit beschäftigen.

Siehe
https://innovative-trends.de/2017/07/03/neue-eu-datenschutz-grundverordnung-dsgvo-ab-25-5-2018-und-angepasstes-bdsg/

Antworten
Dominik Bödger

Wenn man sich mit der DSGVO mal im Detail für viele praktische Anwendungsfälle beschäftigt, wird man „begeistert“ sein, wie viele RA & Datenschutzbeauftrage selbst unsicher sind, wie es denn dann in der praktischen Umsetzung wirklich gemacht werden muss. Es fehlen konkrete Umsetzungsempfehlungen & gerichtliche Rechtsdeutungen. Letzteres wird natürlich erst nach Einführung Ergebnisse bringen.

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