Elektronisches Rezept geht in erste Testphase – Pflicht ab 2022

Langsam, aber sicher dringt die Digitalisierung auch in Deutschland in zahlreiche Ecken vor, in denen bisher ohne papierne Ausdrucke gar nichts ging. Dazu gehört auch der Gesundheitsbereich.
In rund 50 ausgewählten Praxen in Berlin und Brandenburg sowie 120 Apotheken wird seit dem 1. Juli das digitale Rezept getestet. Die dazugehörige App steht für alle Bürgerinnen und Bürger kostenlos in Apples App-Store und dem Google-Play-Store zum Download zur Verfügung. Das E-Rezept soll für eine höhere Arzneimittelsicherheit sorgen, weil Wechselwirkungen so schneller erkannt werden sollen. Zudem soll der gesamte Ablauf der Verschreibung (oder Wiederverschreibung) eines Medikaments effizienter gestaltet werden.
Ab dem 1. Oktober können interessierte Ärztinnen und Ärzte deutschlandweit an der Testphase teilnehmen. Ab dem 1. Januar 2022 sollen Vertragsärztinnen und -ärzte dann nur noch E-Rezepte ausstellen. Dabei wird dann ein QR-Code generiert, der zum Einlösen des Rezepts nötig ist. Patientinnen und Patienten übermitteln den Rezeptcode über die App an die (Online-)Apotheke oder zeigen ihn dort vor und erhalten dann das Medikament. Weil der Rezeptcode rein elektronisch generiert und übermittelt werden kann, vereinfacht das E-Rezept auch Videosprechstunden. Dort hatte das papierne Rezept bisher für Umstände gesorgt.

Neben der Übermittlung per App können Patientinnen und Patienten den Rezeptcode des E-Rezepts auch als papiernen Ausdruck in die Apotheke bringen. (Bild: Kassenärztliche Bundesvereinigung)
Um die App – und das E-Rezept – in vollem Umfang nutzen zu können, benötigt man ein NFC-fähiges Smartphone ab iOS 14 oder Android 7 sowie eine NFC-fähige Krankenkassenkarten inklusive Pin.
Auch wenn die erste Testphase nun offiziell eingeläutet ist – bis das erste „echte“ E-Rezept ausgestellt wird, kann es noch einige Wochen dauern. Die beteiligten Praxen und Apotheken spielen zunächst bestimmte Szenarien unter realen Bedingungen durch und testen das Zusammenspiel der verschiedenen involvierten Systeme. Patientinnen und Patienten sind bisher nicht involviert.
Das elektronische Rezept ist ein weiterer Schritt in Richtung eines digitalisierten Gesundheitswesens. So war bereits zum 1. Januar 2021 die elektronische Patientenakte (Epa) eingeführt worden, die die gesetzlichen Kassen ihren Versicherten zur Verfügung stellen müssen. Seit Oktober 2020 können zudem digitale Gesundheitsanwendungen (Diga), also Apps, die Menschen beispielsweise beim Umgang mit einer Diabeteserkrankung helfen, verschrieben werden.
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