Am 17. Oktober 2022 beginnt der Prozess in der vom Twitter-Vorstand gegen Elon Musk angestrengten Klage. Der Antrag lautet darauf, Musk zu verurteilen, Twitter zu den ursprünglich von ihm angebotenen Konditionen, die auch in einer Kaufvereinbarung festgehalten sind, zu kaufen.
Musk-Anwälte beantragen „magere“ Frist
Musk war von seiner Kaufabsicht zurückgetreten, weil ihm der Twitter-Vorstand angeblich wesentliche Informationen zur Beurteilung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit des Deals vorenthalte. Twitter bestreitet das.
Im Rahmen einer Anhörung hatten Musks Anwälte am Dienstag das Gericht zu überzeugen versucht, eine „magere“ Frist von einigen Wochen zu gewähren, um neue Informationen vor dem Prozessbeginn prüfen zu können.
Die zuständige Richterin Kathaleen McCormick zeigt zwar Verständnis für Musks Wunsch, mehr Zeit für eine Beweisführung zu benötigen, wertete aber die wirtschaftlichen Interessen des Kurznachrichtendienstes Twitter höher. Sie lehnte den Antrag ab (PDF).
McCormick befürchtet demnach, dass Twitter durch eine Verzögerung des Prozesses übermäßig geschädigt würde. „Das Unternehmen ist seit Monaten gezwungen, unter den Zwängen eines abgelehnten Fusionsvertrags zu wirtschaften“, schrieb McCormick. „Ich bin davon überzeugt, dass selbst eine vierwöchige Verzögerung Twitter weiteren Schaden zufügen würde, der nicht zu rechtfertigen ist.“
Whistleblower-Dossier darf in Prozess einbezogen werden
Musk hatte zunächst versucht, den Prozess auf 2023 verschieben zu lassen, war damit aber frühzeitig gescheitert. McCormick stimmte allerdings zu, das Dossier des ehemaligen Twitter-Sicherheitschefs Peiter Zatko in den Fall einzubeziehen.
Peiter Zatkos vernichtendes Dossier wirft Twitter schwerwiegende Mängel im Umgang mit den persönlichen Daten der Nutzer vor. Die Mängel sollen sich auf der einen Seite aus einer nicht hinreichenden Aufsicht und einer undurchsichtigen Mitarbeiterhierarchie begründen.
Viel zu viele Mitarbeitende hätten zu leicht Zugriff auf sensible Daten, hatte Zatko behauptet. Zudem sei der Dienst schlicht technisch nicht auf einem Stand, der den Datenschutz und den Schutz vor externen Angreifern sinnvoll sichern könnte. Erschwerend käme noch ein besonderer Faktor hinzu.
So sollen Führungskräfte Informationen über Datenschutzverletzungen und mangelnden Schutz der Nutzerdaten willentlich zurückgehalten haben. Man habe Zatko sogar dazu zwingen wollen, Probleme wider besseren Wissens nicht zu benennen.
Zatko unterstützt Musks Bot-Verdacht
Ebenso hatte Zatko Wasser auf Musks Mühlen gegeben als er behauptete, dass der Twitter-Vorstand weder kompetent noch willens genug sei, die wahre Zahl der Bot-Accounts auf der Plattform zu ermitteln.
Diese Vorwürfe beeindruckten offenbar die Richterin in hinreichendem Maße. Sie entschied, Musk solle ein großer Spielraum eingeräumt werden, um seine Argumentation vor Prozessbeginn anzupassen. Das hatte Twitter zu verhindern gesucht.
McCormick machte indes auch klar, sie sei „zurückhaltend, die Begründetheit der Argumentation zu bewerten“. Musk und Twitter werden sich nun auf eine „begrenzte“ Offenlegung neuer Dokumente im Zusammenhang mit Zatkos Anschuldigungen einigen müssen.