Anzeige
Anzeige
News

Nachhaltige Energiegewinnung: Esso sucht in Niedersachsen nach Lithium

Esso hat die Erlaubnis bekommen, in vier Regionen Niedersachsens nach Lithium zu suchen. Erste Aufsuchungen könnten schon Anfang 2025 starten – und der Mineralölkonzern hat noch weitere Gebiete im Visier.

1 Min.
Artikel merken
Anzeige
Anzeige
Esso darf in Niedersachsen nach Lithium suchen. (Bild: Shutterstock/ricochet64)

Wie das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie in Niedersachsen in einer Pressemitteilung bekannt gab, darf Esso ab 2025 in vier Regionen des Bundeslandes Aufsuchungen von Lithium durchführen. Damit wird dem Mineralölunternehmen zunächst erlaubt, nach dem wichtigen Bestandteil von Akkus und Batterien zu suchen.

Anzeige
Anzeige

Warum Esso nach Lithium suchen darf

In der Bekanntmachung sagte LBEG-Präsident Carsten Mühlenmeier dazu: „Um den Ausstieg aus fossilen Energieträgern zu schaffen, benötigen wir Alternativen. Lithium ist zur Herstellung von leistungsfähigen Akkus ein wichtiger Rohstoff, um zum Beispiel regenerativ hergestellte Energien speichern zu können.“ Laut Mühlenmeier würden sich die geologischen Bedingungen in der Region des Norddeutschen Beckens besonders gut eignen, um Lithium ressourcenschonend abzubauen.

Zunächst wird Esso die Aufsuchung von Lithium in vier sogenannten Erlaubnisfeldern ermöglicht. Das Erlaubnisfeld „Greetsiel IV“ erstreckt sich dabei über Emden und den Landkreis Aurich, während das Feld „Hengstlage“ Bereiche der Landkreise Oldenburg und Cloppenburg umfasst. Dazu kommt das Erlaubnisfeld „Hemslingen“, das von Rotenburg bis zum Landkreis Heidekreis reicht und die Region direkt östlich davon, die als Erlaubnisfeld „Wolterdingen“ bezeichnet wird. Zusammen haben die Felder eine Fläche von etwa 1.442 Quadratkilometern.

Anzeige
Anzeige

Vor der Genehmigung durch das LBEG wurden auch die betroffenen Städte und Landkreise zu der Aufsuchung durch Esso befragt. Schon bald könnten dazu noch weitere Gebiete kommen. Denn Esso hat schon 19 weitere Anträge für Aufsuchungserlaubnisse gestellt. Wie schon bei den ersten vier Erlaubnissen darf Esso damit vorerst nur nach Lithium suchen.

Der Abbau des Lithiums, der laut LBEG dann über Bohrlochbergbau erfolgen soll, erfordert weitere Anträge. Esso muss zunächst Betriebspläne vorlegen, die alle Tätigkeiten und Einrichtungen zum Abbau auflisten. Wann Esso also letztlich mit dem eigentlichen Abbau von Lithium beginnen wird, muss sich noch zeigen. Das wird nicht nur an den Erlaubnissen hängen, sondern auch daran, wie schnell Lithium in den Regionen gefunden werden kann.

Anzeige
Anzeige

Die Zukunft der nachhaltigen Energiegewinnung

Von Wasser bis Wind: Das ist die Zukunft der Energiegewinnung Quelle:
Mehr zu diesem Thema
Fast fertig!

Bitte klicke auf den Link in der Bestätigungsmail, um deine Anmeldung abzuschließen.

Du willst noch weitere Infos zum Newsletter? Jetzt mehr erfahren

Anzeige
Anzeige
Kommentare

Community-Richtlinien

Bitte schalte deinen Adblocker für t3n.de aus!
Hallo und herzlich willkommen bei t3n!

Bitte schalte deinen Adblocker für t3n.de aus, um diesen Artikel zu lesen.

Wir sind ein unabhängiger Publisher mit einem Team von mehr als 75 fantastischen Menschen, aber ohne riesigen Konzern im Rücken. Banner und ähnliche Werbemittel sind für unsere Finanzierung sehr wichtig.

Schon jetzt und im Namen der gesamten t3n-Crew: vielen Dank für deine Unterstützung! 🙌

Deine t3n-Crew

Anleitung zur Deaktivierung
Artikel merken

Bitte melde dich an, um diesen Artikel in deiner persönlichen Merkliste auf t3n zu speichern.

Jetzt registrieren und merken

Du hast schon einen t3n-Account? Hier anmelden

oder
Auf Mastodon teilen

Gib die URL deiner Mastodon-Instanz ein, um den Artikel zu teilen.

Community-Richtlinien

Wir freuen uns über kontroverse Diskussionen, die gerne auch mal hitzig geführt werden dürfen. Beleidigende, grob anstößige, rassistische und strafrechtlich relevante Äußerungen und Beiträge tolerieren wir nicht. Bitte achte darauf, dass du keine Texte veröffentlichst, für die du keine ausdrückliche Erlaubnis des Urhebers hast. Ebenfalls nicht erlaubt ist der Missbrauch der Webangebote unter t3n.de als Werbeplattform. Die Nennung von Produktnamen, Herstellern, Dienstleistern und Websites ist nur dann zulässig, wenn damit nicht vorrangig der Zweck der Werbung verfolgt wird. Wir behalten uns vor, Beiträge, die diese Regeln verletzen, zu löschen und Accounts zeitweilig oder auf Dauer zu sperren.

Trotz all dieser notwendigen Regeln: Diskutiere kontrovers, sage anderen deine Meinung, trage mit weiterführenden Informationen zum Wissensaustausch bei, aber bleibe dabei fair und respektiere die Meinung anderer. Wir wünschen Dir viel Spaß mit den Webangeboten von t3n und freuen uns auf spannende Beiträge.

Dein t3n-Team

Kommentar abgeben

Melde dich an, um Kommentare schreiben und mit anderen Leser:innen und unseren Autor:innen diskutieren zu können.

Anmelden und kommentieren

Du hast noch keinen t3n-Account? Hier registrieren

Anzeige
Anzeige