Zugegeben, das Homeoffice hat viele Vorteile: Unter anderem ist der Arbeitsweg schön kurz. Allerdings hat das Homeoffice auch einige Nachteile: Der Arbeitsweg ist so kurz, dass viele auch nach Feierabend „mal schnell die Mails checken“ oder „nur kurz einen Vorgang abschließen“. Das ist fatal, weil diese Zeit einerseits in der Regel nicht vergütet und andererseits die wertvolle und wichtige Frei- und Erholungszeit so torpediert wird.
Recht auf Nichterreichbarkeit soll Grundrecht sein
EU-Parlamentarier des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten haben sich mehrheitlich dafür ausgesprochen, das Recht auf Nichterreichbarkeit als Grundrecht festzuschreiben. Dementsprechend wurde eine Empfehlung an die EU-Kommission abgegeben. Für die Initiative hatten sich 31 Abgeordnete ausgesprochen; sechs waren dagegen und 18 enthielten sich. Im Januar soll der Vorschlag im Plenum diskutiert werden.
Umgesetzt werden soll das Recht in den einzelnen Ländern dann beispielsweise über entsprechende Klauseln in Tarifverträgen. Für Arbeitnehmende soll es dann keine negativen Konsequenzen haben dürfen, wenn sie außerhalb ihrer Arbeitszeiten nicht erreichbar sind und ihre Arbeitsgeräte ausschalten.
„Always on“-Mentalität birgt Risiken
Wie Eurofound, eine europäische Stiftung, die sich der Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen verschrieben hat, berichtet, arbeitet seit Beginn der Corona-Pandemie etwa ein Drittel der Arbeitnehmenden in der EU von zu Hause aus. Digitale Tools machen es möglich. Allerdings steige mit ihrem Einsatz auch das Risiko schädlicher Folgen: längere Arbeitszeiten und aufgeweichte Grenzen zwischen dem Privaten und dem Beruflichen sind nur einige davon.
Tatsächlich mehren sich seit Beginn der Pandemie und dem damit einhergehenden Homeoffice auch die Warnungen, etwa von Psychologinnen und Psychologen. Menschen leiden unter Zoom-Fatigue, bewegen sich (noch) weniger, fühlen sich einsam und tun sich allgemein schwer mit den Auswirkungen des New Normal.
Insofern betonen auch die EU-Abgeordneten die Wichtigkeit ihres Vorschlags. Das „Right to Disconnect“ trage einen wesentlichen Teil zu einer ausgeglichenen Work-Life-Balance sowie der körperlichen und geistigen Gesundheit der Arbeitnehmenden bei.