„Umweltfreundlich“ ade: EU-Kommission will Greenwashing einschränken

Vage Produktangaben wie „grün“ und „umweltfreundlich“ sollen in der EU verboten werden, wenn sie nicht nachgewiesen sind. Das ist Teil eines Vorschlags der EU-Kommission vom Mittwoch, der Verbraucherrechte stärken und sogenanntes Greenwashing verhindern soll. Er sieht auch vor, dass Verbraucher darüber informiert werden müssen, wenn die Haltbarkeit eines Produkts begrenzt ist, etwa weil die Software eines Geräts die Funktionalität zu einem bestimmten Zeitpunkt einschränkt. Auch soll keine Aussage zur Umweltverträglichkeit eines Produkts gemacht werden dürfen, wenn sie tatsächlich nur einen bestimmten Teil davon betreffen.
Die EU-Kommission hat am Mittwoch ein umfangreiches Paket vorgelegt, das die sogenannte Kreislaufwirtschaft in der EU voranbringen und dazu beitragen soll, dass die EU ihre Ziele des Green Deals erfüllt. Dieser besagt, dass die Europäische Union bis 2050 klimaneutral werden soll. Ein Teil des nun präsentierten Pakets betrifft Verbraucherrechte und Greenwashing. Verbraucher müssten ein Recht auf Informationen haben, um nachhaltige Entscheidungen zu treffen, sagte der zuständige EU-Kommissar Didier Reynders.
So sollen Kunden künftig besser darüber informiert werden, wie und ob Geräte reparierbar und wie lange sie garantiert haltbar sind. Bei Digital-Geräten betreffe dies etwa Software-Updates durch die Hersteller. Auch müssten Verkäufer angeben, ob man drei, vier oder fünf Jahre Garantie erhalte – oder ob es keine Herstellergarantie gebe, sagte Reynders. Über die Vorschläge müssen nun noch die EU-Staaten und das Europaparlament beraten, ehe sie sich auf eine gemeinsame Linie verständigen.
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