Vor wenigen Tagen hatte die Europäische Kommission schon angekündigt, dass sie künftig Verstöße gegen die DSGVO stärker ahnden möchte. Jetzt hat die EU-Behörde die Ergebnisse einer Untersuchung von fast 500 Online-Shops in den noch 27 Mitgliedsländern veröffentlicht. Demnach verstoßen zwei Drittel der untersuchten Plattformen gegen einfachste Verbraucherschutzrechte, wie die Kommission mitteilte.
EU-Kommission kritisiert Online-Händler
Dass europäische Konsumenten in zwei von drei Online-Shops nicht ordnungsgemäß über ihre Rechte bezüglich der Lieferungen aufgeklärt würden, sei nicht akzeptabel, erklärte dazu EU-Justizkommissar Didier Reynders. Eigentlich soll die EU-Richtlinie zu Verbraucherrechten sicherstellen, dass jeder Verbraucher beim Online-Shopping klare Infos zu Lieferbedingungen, Widerrufsrecht und gesetzlichen Garantien für fehlerhafte Produkte bekommt.
Das ist aber offenbar bei vielen Online-Shops nicht der Fall, wie die Untersuchung zeigt. Über ein Viertel der untersuchten Websites etwa informieren Verbraucher nicht klar darüber, wie sie von einem Vertrag wieder zurücktreten können. Dies können sie normalerweise innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen. Auch über die 14-tägige Frist zur Rücklieferung und den Beginn dieser Frist mit der entsprechenden Nachricht an den Online-Händler, informieren nur gut die Hälfte der untersuchten E-Commerce-Seiten.
Ebenfalls ein Regelverstoß ist die nicht vollständige Anzeige von Preisen, etwa, wenn zunächst die Kosten für die Lieferung nicht mit einberechnet werden. Hier verstießen über 20 Prozent der Shops gegen die Vorschriften. Mehr als ein Drittel informiert die Verbraucher nicht über die mindestens zweijährige Garantiezeit beim Kauf von Produkten. Immerhin ein Fünftel der untersuchten Websites hatten zudem noch nicht das Geoblocking-Verbot beim Online-Shopping umgesetzt.
Nationale Behörden sollen E-Commerce-Angebote prüfen
Als Folge der Untersuchung sollen jetzt die nationalen Behörden tätig werden und sich die E-Commerce-Angebote genauer anschauen. Anschließend sollen die Betreiber aufgefordert werden, die Verstöße zu beheben. Mögliche Geldbußen hat die EU-Kommission in ihrem Bericht nicht erwähnt. Anfang Januar waren aber auch im Bereich Verbraucherschutz schärfere Regeln angekündigt worden. Bei schweren Verstößen sollen künftig mindestens vier Prozent des Jahresumsatzes als Geldbuße verhängt werden können, wie heise.de schreibt.
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