Bei der Zahlung per Überweisung hat man in der Regel zwei Optionen. Entweder man wählt den Standardweg und wartet ein bis zwei Tage, bis der Betrag beim Empfänger angekommen ist, oder man greift zur Option „Sofortüberweisung“. Dann geht es deutlich schneller. Das ist aber oft mit Mehrkosten verbunden.
Zehn Sekunden für eine Überweisung
Das EU-Parlament hat nun mit großer Mehrheit neue Vorschriften verabschiedet. Überweisungen in der Europäischen Union dürfen künftig nur noch zehn Sekunden dauern. „Banken und andere Zahlungsdienstleister müssen sicherstellen, dass Überweisungen günstig sind und unverzüglich bearbeitet werden”, heißt es in einer Pressemeldung des Parlaments.
Der Auftraggeber solle demnach ebenfalls innerhalb von zehn Sekunden erfahren, ob dem Empfänger das Geld zur Verfügung gestellt wurde. Vor allem Privatkund:innen, kleine und mittelständige Unternehmen sollen auf diesem Wege nicht mehr unnötig lange auf ihr Geld warten müssen. Banken dürfen außerdem keine höheren Gebühren für sofortige Überweisungen erheben, als für „nicht sofortige”.
Strenge Regeln für Sofortüberweisungen
Für sofortige Überweisungen gelten außerdem strenge Regeln. So dürfen Banken keine Mehrkosten für den schnelleren Geldtransfer erheben. Außerdem müssen die Zahlungsverkehrsdienstleister „aktuelle Instrumente zur Betrugserkennung und -prävention verfügen”, um zu verhindern, dass Geld versehentlich oder aufgrund von Betrug auf ein falsches Konto überwiesen wird.
Außerdem müssen die Dienstleister die Möglichkeit anbieten, die Identität des Empfängers zu überprüfen – ebenfalls ohne Mehrkosten. Kund:innen sollen künftig zusätzlich dazu in der Lage sein, Höchstbeträge für Sofortüberweisungen festzusetzen. Sie müssen aber auch die Möglichkeit haben, diesen Betrag problemlos wieder zu ändern.
Entstehen Kund:innen finanzielle Schäden, weil die Dienstleister diese neuen Regeln nicht eingehalten haben, können Betroffene künftig eine Entschädigung verlangen. Banken müssen außerdem sicherstellen, dass gegen ihre Kund:innen keine Strafen wegen Geldwäsche oder Terrorfinanzierung verhängt wurden.
Sofort treten die Maßnahmen allerdings nicht in Kraft. Die EU-Mitgliedsstaaten müssen noch zustimmen. Nach der Verkündung im Amtsblatt haben sie dann zwölf Monate Zeit, die Verordnung umzusetzen.
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Gute Sache, aber irgendwie doch noch ein langer Weg bis dahin :)