Ausschuss im EU-Parlament stimmt für Leistungsschutz und Uploadfilter

Youtube müsste künftig Inhalte schon beim Hochladen auf Urheberrechtsverstöße überprüfen. (Foto: IB Photography / Shutterstock)
Der maßgebliche Ausschuss im EU-Parlament hat sich beim europäischen Urheberrecht für die umstrittene Einführung von Uploadfiltern auf großen Online-Plattformen und das sogenannte Leistungsschutzrecht für Presseverlage ausgesprochen. Beide Artikel erhielten am Mittwoch in einer geheimen Abstimmung im Rechtsausschuss eine knappe Mehrheit. Aller Voraussicht nach wird das Plenum im Juli darüber entscheiden, ob das Parlament in Verhandlung mit den EU-Staaten darüber tritt. Kritiker sehen in den möglichen Neuregelungen eine Gefahr des freien Internets.
Für das Leistungsschutzrecht hatten sich in den vergangenen Jahren vor allem Verlegerverbände stark gemacht. Demnach sollen Portale wie Google News künftig nicht mehr ohne Erlaubnis Überschriften oder kurze Ausschnitte von Pressetexten in ihren Ergebnissen anzeigen dürfen. Das Gesetz besteht in ähnlicher Form bereits in Deutschland, ist aber sehr umstritten.
Plattformen wie Youtube müssen Inhalte vor dem Upload prüfen
Der vom Ausschuss zugestimmte Entwurf sieht außerdem vor, dass Online-Plattformen wie Youtube künftig schon während des Hochladens der Inhalte prüfen müssen, ob diese urheberrechtlich geschützt sind. Diese müssten sie dann gegebenenfalls sperren oder entsprechende Lizenzen dafür erwerben. Kritiker sehen durch derartige Uploadfilter die Meinungs- und Informationsfreiheit gefährdet. Satire, Parodie oder Zitate könnten von Algorithmen nicht erkannt werden – und würden zu Unrecht gesperrt.
28 Chefredakteure deutscher Tageszeitungen drängten am Dienstag in einen Brief an die deutschen Europaabgeordneten auf ein EU-weites Leistungsschutzrecht: „Wir sehen mit großer Sorge, dass die Finanzierung der Arbeit der Redaktionen zunehmend infrage steht, weil kommerzielle Unternehmen Schlagzeilen, Textausschnitte oder ganze Artikel aus den digitalen Angeboten der Pressehäuser übernehmen, ohne hierfür zu zahlen“, hieß es in dem Schreiben. Die Presse brauche jedoch den „gleichen robusten Schutz, der Film, Fernsehen und Musik schon lange zugestanden wird“.
Rudolf Thiemann, Präsident des Verbands deutscher Zeitschriftenverleger, betonte auf dpa-Anfrage: „Professioneller Journalismus ist die beste und wichtigste Reaktion auf Polemik und Falschinformationen im Internet. Weil die Verlage mit ihren Investitionen für diese Leistung garantieren, müssen Dritte an der Ausbeutung besser als bisher gehindert werden können.“
Kritiker hingegen sehen den freien Informationsfluss im Netz eingeschränkt. Der Grünen-Abgeordneten Julia Reda zufolge dürften nach dem aktuellen Vorschlag künftig auch Privatpersonen keine Vorschauen mehr auf Zeitungstexte auf Internet-Plattformen wie Facebook posten. Sie sieht deshalb die Meinungs- und Informationsfreiheit gefährdet. Der Hauptgeschäftsführer des Digitalverbands Bitkom, Bernhard Rohleder, warnte: „Das EU-Parlament ignoriert die schlechten Erfahrungen aus Deutschland und Spanien mit solch einem Recht.“
Leistungsschutzrecht in Deutschland schon seit 2013
In Deutschland war das umstrittene Leistungsschutzrecht für Presseverlage zum 1. August 2013 in Kraft getreten. Im August 2014 erteilten etliche Verlage innerhalb der Verwertungsgesellschaft Media eine „Gratiseinwilligung“ an Google, weil sie sonst nicht mehr mit Snippets dargestellt worden wären. In Spanien hatte Google seinen Dienst Google News indes komplett eingestellt, nachdem ein Gesetz in Kraft getreten war, das noch schärfer als das deutsche Leistungsschutzrecht gefasst ist.
Der ehemalige EU-Digitalkommissar Günther Oettinger hatte den Gesetzesvorschlag 2016 vorgelegt. Welche Plattformen genau Inhalte während des Uploads prüfen müssen, ist allerdings nicht ganz klar. Kritiker befürchten durch eine solche Neuregelung das Ende des freien Internets und sehen die Meinungsfreiheit bedroht. Upload-Filter würden für Zensur sorgen. Außerdem kritisieren sie, dass Upload-Filter nicht wissen können, ob geschützte Inhalte legal – etwa als Parodie oder Zitat – genutzt werden. Sie sehen auch das Erstellen sogenannter Memes (Internet-Insiderwitze), die häufig auf Kurzsequenzen aus bekannten Filmen beruhen, gefährdet. dpa
Passend dazu: Vergesst die DSGVO – Das Netz verliert gerade seine Informationsfreiheit
Absolut untragbar. Würde jedem empfehlen hier mitzumachen um unser freies Internet zu schützen: https://www.change.org/p/european-parliament-stop-the-censorship-machinery-save-the-internet
ja leider unfassbar.. traurige welt.
traurige welt
Hat da die presse nicht ordentlich Recherchiert? Nur weil die Piratenpartei Abgeordnete Julia Reda sich der Fraktion der Grünen im EP angeschlossen hat, ist sie noch keine Grünen-Abgeordnete ;)