Gegen eine Wegwerfgesellschaft: EU-Parlament fordert Recht auf Reparatur
Das Recht auf Reparatur gilt als ein wichtiger Schritt für den Plan der EU, bis 2050 eine Kreislaufwirtschaft zu schaffen. Diese wiederum ist Teil des Grünen Deals, dem Fahrplan der EU, um bis 2050 klimaneutral zu werden. Das EU-Parlament hat nun mit großer Mehrheit eine Entschließung angenommen, mit der es ein breites und wirksames Recht auf Reparatur fordert. Damit soll Elektromüll reduziert und eine längere Nutzung von Produkten wie Smartphones ermöglicht werden.
Lebensdauer von Smartphones verlängern
Altgeräte sorgen für Tonnen an Elektromüll. Handys werden in Deutschland nämlich im Schnitt nur zweieinhalb Jahre genutzt – und danach einfach weggeworfen. Denn die Kosten für eine Reparatur oder Instandsetzung sind meist so hoch, dass der Neukauf eines Gerätes günstiger ist. Ein Recht auf Reparatur könnte helfen, die durchschnittliche Haltbarkeit von Smartphones auf bis zu zehn Jahre zu erhöhen. In der Resolution, die das EU-Parlament nun befürwortet hat, sollen eine entsprechende Kennzeichnung mit Angaben zur erwarteten Lebensdauer, Verbrauchergarantien und Vorgaben für das öffentliche Beschaffungswesen aufgeführt werden. Auch ausgeweitete Garantierechte soll es in Zukunft geben.
Verbraucher:innen entsorgen Produkte lieber, statt sie reparieren zu lassen
Wie eine Eurobarometer-Umfrage herausfand, würden 77 Prozent der Verbraucher:innen in der EU ihre Elektrogeräte lieber zur Reparatur geben, statt neue zu kaufen. Da eine Reparatur aber meist mit hohen Kosten verbunden ist, müssten sie ihre Smartphones, Tablets und Co. letztendlich aber ersetzen oder entsorgen. Deshalb wollen die EU-Abgeordneten Maßnahmen einführen, die Verbraucher:innen künftig motivieren sollen, die Produkte lieber reparieren zu lassen, statt sie wegzuwerfen. Wenn die Nutzer:innen für die Dauer einer Reparatur ein Ersatzgerät bekämen oder ihnen Vergünstigungen gewährt würden, könnte das ihre Meinung vielleicht ändern.
Entwicklung von Produkten mit längerer Haltbarkeit
Das EU-Parlament hatte mehrfach angemahnt, wie wichtig das Recht auf Reparatur für die Verbraucher:innen und die Kreislaufwirtschaft im Rahmen des Grünen Deals ist. Eine Verlängerung der Nutzungs- und Lebensdauer von Produkten ist ein wichtiger Hebel zur Steigerung der Ressourcenproduktivität, allerdings ist die Obsoleszenz nach wie vor ein Hindernis für einen nachhaltigeren Konsum. Denn leider werden immer noch Produkte herausgebracht, die so konzipiert wurden, dass sie nach einer bestimmten Zeit einfach nicht mehr funktionieren. Oft sind auch bestimmte Komponenten des Gerätes ein Problem, da sie nicht herausgenommen und ausgetauscht werden können.
Deshalb sollen Entwickler:innen angehalten werden, Produkte zu designen, die eine längere Haltbarkeit aufweisen und auch zu reparieren sind. Ersatzteile wie Akkus müssen sich leicht entfernen oder austauschen lassen. Über die geplante Ökodesign-Verordnung sollen diese Anforderungen an Haltbarkeit und Reparatur nun festgesetzt werden.
Mindestzeitraum für Software-Updates
Bei digitalen Geräten wie Smartphones wollen die EU auf eine Empfehlung des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz hin garantieren, dass „Software-Updates für einen Mindestzeitraum zur Verfügung gestellt werden müssen“. Auch sollen die Verbraucher:innen zum Zeitpunkt des Kaufs alle wichtigen Infos über die Verfügbarkeit von Aktualisierungen erhalten. Die Abgeordneten fordern auch, dass es möglich sein muss, rein funktionale Updates rückgängig zu machen. Auch dürften solche Aktualisierungen keinesfalls zu einer verminderten Leistungsfähigkeit des Geräts führen. Geschäftspraktiken, die das Recht auf Reparatur in unzulässiger Weise einschränken oder in Obsoleszenz resultieren, sollen als „unlauter“ gelten und auf einer schwarzen Liste landen.