EU stärkt Verbraucherschutz beim Onlinekauf – das ändert sich für Kunden und Händler

Verbraucherschutz mit Anlauf: Bis die neue Richtlinie als Gesetz in Deutschland ankommt, wird es noch dauern. (Bild: Cybrain / Shutterstock)
Kunden von Onlinehändlern sollen in der gesamten EU künftig die gleichen Rechte wie im stationären Handel haben. Unterhändler des Europaparlaments, der EU-Staaten und der EU-Kommission haben sich auf neue Regeln geeinigt, die es sowohl Kunden als auch Händlern – vor allem bei grenzüberschreitenden Einkäufen – einfacher machen sollen. Erstmals erhalten die Verbraucher dadurch auch einheitliche Rechte beim Kauf digitaler Inhalte wie dem Download oder dem Streamen und Musik.
Verbraucherschutz: Keine Verschlechterung für den Kunden
Auch wenn die genaue Umsetzung durch die EU-Staaten erst noch erfolgen muss und möglicherweise einzelne Staaten wiederum andere Regeln verabschieden werden (die dann aber noch verbraucherfreundlicher sind), wird es durch die geänderten Verbraucherrechte in keinem Staat Verschlechterungen für den Verbraucher geben. Das bedeutet allerdings umgekehrt, dass die Onlinehändler im EU-weiten Handel einige Kröten schlucken müssen, will sagen, schlechtere Bedingungen gegenüber dem Kunden vorfinden werden.
Die neuen Regeln sehen unter anderem vor, dass Händler bei nicht funktionierenden Produkten entweder für gleichwertigen Ersatz sorgen, reparieren oder das Geld zurückzahlen müssen. Dieses Recht haben Verbraucher für mindestens zwei Jahre, wobei im Streitfall die Ware immer noch zum Händler zurückgesandt werden muss – bei einem Paket aus dem Ausland stets sein teures Unterfangen.
Immerhin haben die Händler bei digitalen Inhalten, die gegebenenfalls aufgrund der besonderen Beschaffenheit eine spezielle Behandlung verdienen, die Möglichkeit, das Problem zu lösen, bevor der Vertrag wieder gelöst werden kann. Bemerkenswert: Gegenstände mit digitaler Komponente – ein smarter Kühlschrank oder Fernseher etwa – müssen in einem „vernünftigen Zeitraum“ auf den neusten Stand gebracht werden. Das soll die Sicherheit der Geräte gewährleisten. Gerade dieser Sicherheitspassus könnte ein interessantes Einfallstor für Kunden sein, um allerlei Schlamperei und Beta-Testen beim Kunden durch die Hersteller zu unterbinden. Es bleibt abzuwarten, wie die Gerichte beispielsweise die Verbundenheit von Hardware und Software sehen, wenn beispielsweise ein Mobilgerät software-seitig Mängel aufweist.
Digitale Güter in Verbraucherschutz einbezogen
Unklar ist noch, wie EU-weit in Zukunft mit der Beweislastumkehr bei Gewährleistungsfällen umgegangen wird. Insbesondere Frankreich hat hier weiter reichende Verbraucherrechte als andere Länder. Eine Vereinheitlichung würde für deutsche Kunden längere Fristen bringen und ein Hauptärgernis rund um die Gewährleistung beseitigen. Denn bisher wähnten sich viele Verbraucher zwar in der Sicherheit, dass sie zwei Jahre Gewährleistung gegenüber dem Händler hätten (übrigens nicht zu verwechseln mit der Herstellergarantie), de facto verwehrten die Händler mit wenigen Ausnahmen allerdings nach über sechs Monaten die Reparatur mit Hinweis auf die Beweislast durch den Kunden – eine Sache, die dieser in den seltensten Fällen erbringen kann.
„Der Schutz der Verbraucher in der gesamten EU wird verbessert. Wenn beispielsweise digitale Inhalte (Musik, Software usw.) fehlerhaft sind, haben die Verbraucher jetzt Anspruch auf Entschädigung. Künftig haben sie auch mehr Zeit, um nachzuweisen, dass eine erworbene Ware zum Zeitpunkt des Kaufs fehlerhaft war“, erklärt Andrus Ansip, Vizepräsident der Kommission und Kommissar für den digitalen Binnenmarkt. Die Einigung vom Dienstag muss noch formell vom Parlament und den EU-Staaten bestätigt werden, ehe sie wenige Wochen später in Kraft treten kann.
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