EU-Urheberrechtsreform: Deine letzte Chance, das Netz zu retten
Ein offizieller Post auf der Plattform Medium beschimpft die Kritiker der Urheberrechtsreform und der Uploadfilter als Mob, der den Ritter schlachtet und den Drachen rettet (!). Der Post ist mitterweile offline, aber das Netz vergisst nichts. Die CSU-Abgeordnete Monika Hohlmeier faselt von einer Fake-Kampagne der IT-Giganten, bei der Kinder und Jugendliche als „instrumentalisiert“ bezeichnet werden. Sven Schulze von der CDU ist unfähig zu verstehen, dass G-Mail-Adressen von Privatnutzern und nicht von Google kommen und beschimpft seine Wähler als Fakes. Bei dieser Menge an Entgleisungen, Verachtung und Inkompetenz fällt es schwer den politischen Betrieb noch ernst zu nehmen. Was dazu führte, dass tausende junge Menschen auf den Straßen Kölns „Wir sind keine Bots“ skandierten.
Der Kampf gegen die Zerstörung des Internets und gegen die Verachtung, die den jungen Kritikern von vielen Politikern entgegengebracht wird, ist in eine heiße Phase gekommen. Wir haben die wichtigsten Informationen nochmal zusammengefasst und erklären, was jetzt noch unternommen werden kann.
Zusammenfassung zu Artikel 11 und Artikel 13
Artikel 13: Die Uploadfilter
Die Plattformen müssen Lizenzen erwerben für alles, was Ihre Nutzer theoretisch posten könnten. Im Voraus. Für alles. Die Verfasser dieser Gesetzesvorlage haben keine Lösung dafür, wie eine Plattform alle urheberrechtlich geschützten Werke vorab lizensieren soll. Kunststück, das geht auch nicht.
Plattformen müssen von vornherein Ausschau nach urheberrechtlich geschützten Werken halten, die die Urheber bei den Plattformen hinterlegt haben – und deren Upload blockieren. Auch Teile davon.
Wichtigste Frage: Geht es um Uploadfilter, ja oder nein?
Der inoffizielle Springer-Chef-Lobbyist Axel Voss bezichtigt permanent die Kritiker der Gesetzesvorlage der Lüge, weil in dem Text der Vorlage das Wort „Uploadfilter“ nicht vorkommen würde. Eine Antwort auf die Frage, wie Plattformen den Upload von vornherein vermeiden sollen – ohne auf Uploadfilter zu setzen – bleibt Voss bis heute schuldig.
Der Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Jürgen Taeger von der Universität Oldenburg und Direktor des interdisziplinären Zentrums für Recht der Informationsgesellschaft (ZRI) hat das heute klar bewertet: „Diese Diensteanbieter sollen nun dafür haften, wenn ohne Lizenz urheberrechtlich geschützte Werke von Nutzern hochgeladen werden. Sie sollen künftig verpflichtet werden, Dateien vor einem Upload zu überprüfen, ob sie Urheberrechte verletzen. Das läuft letztlich darauf hinaus, dass sie Uploadfilter-Software einsetzen müssen.“
Antwort: Ja, es geht um Uploadfilter.
Artikel 11: Leistungsschutzrecht
Wenn Plattformen künftig mehr als „einzelne Worte oder sehr kurze Textauschnitte“ teilen oder verlinken wollen, muss eine Lizenz erworben werden. Die Überschrift, der Anreißertext, alles das ist aller Wahrscheinlichkeit nach nicht mehr ohne Lizenz verwendbar. Letztlich werden Gerichte regeln müssen, was noch erlaubt ist und was nicht – es herrscht keine eindeutige Regelung.
Betroffen von dieser Regelung sind auch Dienste von einzelnen Personen oder Bloggern, es gibt keine Ausnahmeregelung. Jeder, der auch nur einen Cent monetarisiert, muss lizenzieren. Da die Links zu urheberrechtlich geschützten Inhalten auch über die großen Plattformen geteilt werden, die sich alle mit Werbung monetarisieren, ist zu befürchten, dass Inhalte nur noch mit komplett unbrauchbaren Links und Anreißertexten geteilt werden.
Wichtigste Frage: Ist das wirklich zum Schutz der Kreativen, Journalisten und anderen Erstellern von Inhalten?
Nein, definitiv nicht. Wir brauchen die Mechanismen des Internets, die hier zerstört werden, um überhaupt Besucher zu unseren Angeboten zu führen. Wenn die Inhalte der freien Autoren, Youtuber und von anderen Kreativen nicht mehr auffindbar sind, dann profitieren nur die großen Medienkonzerne, die nicht so stark von Suchmaschinen und geteilten Inhalten abhängig sind. Darüberhinaus fällt hier gerade die Maske der Lobby-Populisten um Axel Voss: Der internationale Journalistenverband IFJ hat seine Unterstützung zurückgezogen als bekannt wurde, dass der aktuelle Gesetzesvorschlag in letzter Minute Regelungen eingeführt hat, die den Verlagen die Macht über die Vergütung aus dem Leistungsschutzrecht einräumt. Was dazu führt, dass der in Deutschland gerade abgeschaffte Verlegeranteil der Verwertungsgesellschaften in üblerer Form zurückkehrt. Die Kreativen werden so schlechter gestellt, nicht besser. Es profitieren nur die großen Verlage.
Antwort: Nein, das ist zum Schaden der Kreativen.
Weitere Informationen zur letzten Fassung der Vorlage sind bei der Europa-Abgeordneten Julia Reda zu finden. Der endgültige und vollständige Text der Vorlage ist von der Abgeordneten Reda auch auf ihrer Website hochgeladen worden.
Weitere Informationen auch in unserem älteren Kommentar zur Urheberrechtsreform.
Was jetzt noch hilft: Die Abstimmung im EU-Parlament
Zwar muss der EU-Rat noch vorher darüber abstimmen, aber es zeichnet sich bereits ab, dass die zuständige Ministerin Katharina Barley den Koalitionsvertrag brechen wird und für die Reform samt Artikel 11 und 13 stimmt. Bei Übergabe von 4,7 Millionen Proteststimmen äußerte sich die Ministerin so vage, dass klar ist, dass sie sich Voss nicht widersetzen wird.
Also muss die Kritik jetzt wieder direkt an die EU-Abgeordneten. Und zwar schnell: Laut der Abgeordneten Reda könnte das Parlament in diesen Zeiträumen zur Abstimmung zusammenkommen : 25.–28. März oder 4. April oder 15.–18. April.
Bei Savetheinternet ist zu sehen wer für die Vorlage gestimmt hat und hier finden sich die Kontaktdaten der Abgeordneten. Auch eine Unterschrift auf der Petition hilft.
Im Mai sind Europawahlen. Sollten die Parteien die Proteste der jungen Menschen ignorieren, dann werden sie bei den Europa-Wahlen im Mai mit einem großen Denkzettel rechnen müssen. Das sollten viele Abgeordnete bedenken.
Sehr guter und informativer Artikel!