EuGH stellt klar: Nulltarif-Optionen von Telekom und Vodafone sind rechtswidrig

Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg. (Foto: Peter Fuchs / Shutterstock)
Die Netzneutralität ist ein hohes Gut. Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg am Donnerstag zweifelsfrei klargestellt. In drei Verfahren, die deutsche Gerichte vorgelegt hatten, musste das Gericht entscheiden, ob sogenannte „Nulltarif-Optionen“ mit EU-Recht vereinbar sind. Unter „Nulltarif-Optionen“ sind Vertragsgestaltungen zu verstehen, bei denen der Provider bestimmten Datenverkehr aus der Berechnung ausnimmt, also kostenfrei überlässt.
Diese 3 Fälle waren zu entscheiden
Der erste zu entscheidende Fall war dem EuGH vom Verwaltungsgericht Köln übergeben worden. Geklärt werden sollte, ob das Tarif-Angebot „Vodafone Pass“ des Providers Vodafone mit EU-Recht vereinbar ist. In den Tarifen des Typs „Vodafone Pass“ können Kunden des Anbieters bestimmte Dienste von Partnerunternehmen kostenlos, respektive ohne Anrechnung auf das Inklusivdatenvolumen nutzen. Besonders problematisch war hier, dass die kostenlose Nutzung nur im Inland, nicht aber im (europäischen) Ausland gelten sollte. Das Kölner Gericht hatte vermutet, dass diese Handhabung gegen die sogenannte Roaming-Verordnung verstößt, die Providern vorschreibt, Roaming im europäischen Ausland nicht zusätzlich zu bepreisen.
Der zweite Fall, den das Oberlandesgericht Düsseldorf an die Luxemburger Richterinnen und Richter abgegeben hatte, richtete sich ebenfalls gegen Vodafone. Geklärt werden sollte, ob Vodafone seinen Mobilfunk-Kunden das sogenannte Tethering verbieten kann. Unter Tethering ist die Freigabe der Smartphone-Datenverbindung für weitere Endgeräte, etwa im Wege eines mobilen WLAN-Hotspots zu verstehen. Vodafone hatte diese Nutzung vertraglich auszuschließen versucht.
Den dritten Fall hatte die Bundesnetzagentur nach Luxemburg gebracht. Dabei handelte es sich um eine ähnliche Frage, wie sie Vodafone mit dem Pass-Tarif aufgeworfen hatte. Durfte die Telekom in ihrem sogenannten Stream-On-Tarif, bei dem Kundinnen und Kunden kostenlos Audio- und Videodienste nutzen konnten, die Datenübertragungsrate reduzieren? Die Telekom hatte argumentiert, dies sei der Kompromiss, um das Feature kostenlos anbieten zu können. Die Bundesnetzagentur hatte dies untersagt.
Über alle drei Fälle hat der EuGH am Donnerstag entschieden und dabei festgestellt: Alle bemängelten Vertragsgestaltungen verstoßen gegen die Grundsätze des freien Internets und der Netzneutralität und dürfen so nicht mehr angeboten werden. Damit müssen die abgebenden Gerichte mit ihren eigenen Urteilen diese Linie ebenfalls vertreten.
Praktische Auswirkungen überschaubar
Praktische Auswirkungen auf aktuelle Nutzerinnen und Nutzer haben die Urteile kaum, weil die Tarife in der beklagten Form nicht mehr bestehen. Die Telekom hat bei Stream-On schon vor längerer Zeit reagiert und die Bandbreitenreduzierung aufgehoben. Zudem gilt die Option auch im europäischen Ausland.
Den „Vodafone Pass“ gibt es zwar ebenfalls weiterhin, der Anbieter hat hier aber insoweit reagiert, als dass die Nutzung im europäischen Ausland bis zu einem Inklusivvolumen von (in der Regel) 45 Gigabyte kostenlos ist. Das klingt zunächst unzulässig, allerdings kann sich Vodafone hierbei auf die sogenannte Fair-Use-Policy der EU berufen. Diese Regelung soll verhindern, dass in einem EU-Land gebuchte Tarife hauptsächlich in einem anderen Land genutzt werden. In Abhängigkeit vom heimischen Tarif können Provider Auslandsaufschläge ab einer bestimmten Größenordnung der Nutzung erheben oder das Inklusivvolumen unter den gleichen Voraussetzungen auf bestimmte Größenordnungen beschränken.
Beim Tethering muss Vodafone noch reagieren. Zwar ist die Nutzung in den größeren Tarifen bereits erlaubt, es gibt aber immer noch eine Reihe Tarife, in denen Kunden vertraglich nicht gestattet ist, die Internetverbindung ihres Smartphones freizugeben. Damit steht Vodafone nahezu allein im Provider-Reigen.
Beide Parteien sagen jetzt „Wir haben es geändert“ oder Vodafone „Steht zwar in den AGBs aber haben wir nie von Gebrauch gemacht.
Das Problem:
1. Solange es in den AGBs steht oder nicht explizit auch steht, das es erlaubt ist, haben Anbieter im Fall der Fälle immer technische Möglichkeiten bei besonders intensiven Usern einzugreifen und Tethering im Verborgenen technisch zu unterbinden indem plötzlich sehr viel Datenvolumen verloren geht. Solange also die AGB Passagen nicht geändert werden, kann Vodadone und Telekom 100x sagen, die hätten nie davon Gebrauch gemacht. Die Telekom beantwortet sogar noch das Tethering nicht erlaubt sei. Das muss sie jetzt ändern, weil es laut EU erlaubt ist!
2. Vodafone und Telekom betonen immer wieder man dürfe StreamON nur als App nutzen. Das ist auf mehreren Stufen äußerst fragwürdig und nicht Netzneutral. Es gibt viele Anbieter die keine Apps haben, Menschen wollen nicht immer Apps nutzen. Menschen nutzen Apps. Desktop Version, Mobile Version usw. das alles muss freigeschaltet sein. Das wäre der erste Schritt zur Netzneutralität.
Die zweite Sache: Viele Anbieter sind nicht Teil des Partnerprogramms. Und allein das, ist auch schon nicht Netzneutral. Der zweite Weg zur Netzneutralität wäre also, alle Anbieter frei zu schalten und nur Werbung abzurechnen.
Die Lösung des Problems ist also:
Entweder die Deutschen Telkos ändern die meisten Tarife in Mbits (50/100/Max) oder sie geben sich die Blöße und verschlechtern tatsächlich das Angebot, was einen immensen Imageschaden nach sich zieht.
Denn: In allen anderen EU-Ländern bekommst du bereits ab 20-30€ Unlimited Mobilfunktarife in 24 – 12 – 1 Verträgen, dabei darf die monatliche Grundgebühr nicht erheblich teuer sein. Solche Ideen wie in Deutscjland (+25% bei 12 Monaten) gibt es nirgendwo in der EU.
Ich bin gespannt, ob die ihre Tarife endlich anpassen oder ob die den Imageschaden und Dinosaurier-Mentalität durchziehen
Achso: das hier muss jetzt wohl geändert werden
https://www.telekom.de/hilfe/mobilfunk-mobiles-internet/mobiles-internet-e-mail/streamon/voraussetzungen-streamon?samChecked=true
Tethering