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Alternative zu großen Plattformen: EU-Kommission stellt Datenstrategie vor

Die EU-Mitgliedstaaten und Unternehmen sollen ihre Datenschätze teilen und so besser ausnutzen können. Die Kommission hat einen rechtlichen Rahmen dafür ausgearbeitet.

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Die europäische Kommission in Brüssel. (Foto: Damir Sencar/ Shutterstock)

Unternehmen, öffentliche Stellen sowie Bürgerinnen und Bürger in der EU sollen einfacher Daten austauschen können. Die Europäische Kommission hat im Rahmen der neuen Datenstrategie eine Verordnung vorgeschlagen. Damit soll das Potenzial wachsender Datenmengen besser genutzt werden.

„Vertrauensvoller Datenaltruismus“

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Die Verordnung solle einen „vertrauensvollen Datenaltruismus“ ermöglichen, teilt die Kommission mit. Es geht sowohl um Daten von Unternehmen als auch von öffentlichen Stellen und Bürgerinnen und Bürgern.

Sie sollen ausdrücklich nicht gezwungen werden, Daten zu teilen – aber für den Fall, dass sie es tun, soll das auf sichere und vertrauenswürdige Weise möglich sein, erklärt Margarete Vestager, Vizepräsidentin der Kommission, laut Pressemitteilung.

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Datenräume und Datenmittler

Für das Teilen der Daten sollen sogenannte Datenmittler zuständig sein. Diese Organisationen sollen neutral agieren und die ihnen übergebenen Daten weder weiterverkaufen noch für eigene Produkte benutzen dürfen.

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Um langfristig einen europäischen Binnenmarkt für Daten zu schaffen, sollen erstmal einzelne Datenräume für Bereiche wie Fertigung, Energie und Green Deal entstehen. Innerhalb dieser Bereiche lassen sich dann Daten bündeln und nutzen.

Außerdem sollen Daten des öffentlichen Sektors einfacher als bisher weiterverwendet werden dürfen. Medizinische Daten könnten zum Beispiel für die Forschung genutzt werden.

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Alternative zu großen Plattformen

Das europäische Modell soll eine Alternative zu den großen Technologieplattformen bieten. Ziel ist, mithilfe der geteilten Daten den Energieverbrauch besser steuern zu können, eine personalisierte Medizin zu ermöglichen und öffentliche Dienstleistungen besser zugänglich zu machen.

Laut der Kommission sollen das Prinzip der neutralen Datenmittler und die Einhaltung von europäischen Werten und Regeln wie der DSGVO sicherstellen, dass persönliche Daten geschützt sind. Im Entwurf für die Verordnung ist verankert, dass Daten zum Beispiel mithilfe von Anonymisierung, Pseudonymisierung oder Randomisierung analysiert werden sollen.

Ob diese Vorgaben ausreichen, um persönliche Daten zu schützen, dürfte noch Thema in den folgenden Verhandlungen werden. Das Europäische Parlament sowie die Mitgliedstaaten können jetzt Einwände und Änderungen einbringen.

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