EZB schärft Datenschutzprofil des digitalen Euros: Was das für Nutzer bedeutet
Die Europäische Zentralbank (EZB) hat einen ersten Bericht über den Entwicklungsstand der beim digitalen Euro veröffentlicht – und schärft dabei vor allem das Datenschutzprofil der digitalen Zentralbankwährung.
Seit dem November 2023 befindet sich das Projekt in der sogenannten Vorbereitungsphase, in der die technischen und die rechtlichen Voraussetzungen für die Einführung des digitalen europäischen Zentralbankgeldes geschaffen werden. Darüber, ob ein digitaler Euro wirklich eingeführt wird, müssen dann aber noch die Mitgliedsstaaten entscheiden. Zahlen könnten EU-Bürger:innen damit wohl frühestens 2028.
Datenschutz ist Kernthema
Schon seit Beginn des Projekts dominiert das Thema Datenschutz die Diskussion um den digitalen Euro. Zuletzt hatte die internationale Arbeitsgruppe für Datenschutz und Technologie in einem Arbeitspapier erneut Bedenken geäußert, der digitale Euro könne als Überwachungsinstrument genutzt werden. Laut einer Umfrage der Bundesbank finden 75 Prozent der Befragten den Datenschutzaspekt „sehr wichtig“ oder „wichtig“.
Geplant ist, dass der digitale Euro eine Offlinefunktion bekommen soll, der Nutzer:innen ein „bargeldähnliches Maß an Privatsphäre“ bei Zahlungen in Geschäften und zwischen Privatpersonen bieten würde, wie es in dem Fortschrittsbericht heißt.
Nur Zahler:in und Empfänger:in sollen bei diesen Zahlungen Details der Transaktion sehen können. Die Daten würden nicht an Zahlungsdienstleister, das Eurosystem oder Anbieter von Unterstützungsdiensten weitergegeben werden.
Der digitale Offline-Euro
Gerade in Hinblick auf den Datenschutz will die EZB den digitalen Euro damit sogar zu einer echten Alternative zu bereits verfügbaren digitalen Zahlungslösungen von Paypal, Visa, Mastercard und Co. machen. Nutzer:innen soll allerdings gleichzeitig einen „soliden Schutz“ vor Betrug geboten werden. Dazu sollen Maßnahmen wie Pseudonymisierung, Hashing und Datenverschlüsselung eingesetzt werden. Das Eurosystem will auch weiterhin neue Technologien zur Verbesserung des Datenschutzes ausloten, um bei dem Thema „an vorderster Front“ dabei zu sein.
Zahlungsdienstleister hätten nur Zugang zu den personenbezogenen Daten, die unter anderem nötig sind, um Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche durchzusetzen. Eine Nutzung der Daten für kommerzielle Zwecke soll dagegen nur möglich sein, wenn Nutzer:innen dem auch ausdrücklich zustimmen. Das Eurosystem selbst soll von unabhängigen Datenschutzbehörden überwacht werden.
Niemand wird zur Nutzung des digitalen Euro gezwungen werden, die Zentralbanker:innen betonen immer wieder, dass er als Ergänzung und nicht als Ersatz für Bargeld gedacht ist. Umso mehr müssen sie die EU-Bürger:innen aber vom digitalen Euro überzeugen und einen Anreiz zur Nutzung bieten.
Obergrenze für die digitale Brieftasche
Konkret sehen die Pläne vor, eine Wallet für Mobilgeräte zu entwickeln, mit der Nutzer:innen Zugriff auf den digitalen Euro haben, online und offline zahlen und Geld verschicken können. Auch der mögliche Einsatz von Chipkarten als einer Art Brückentechnologie für weniger Smartphone-begeisterte Menschen wird erwogen.
Nutzer:innen sollen aber auch die Möglichkeit haben, ihre digitale Euro-Brieftasche mit einem Geschäftsbankkonto zu verknüpfen, sodass sie damit bezahlen können, ohne vorher Geld aufladen zu müssen.
Damit es im Falle einer Finanzkrise nicht zu Bank-Runs kommt, soll es Haltelimits für den digitalen Euro geben. Nutzer:innen könnten in so einer Krisensituation also nicht große Summen auf einmal von ihrem Bankkonto in digitale Euros umtauschen und damit ihre Bank in Schwierigkeiten bringen. Allerdings wird noch über die konkrete Höhe dieser Haltelimits diskutiert. Bundesbankpräsident Joachim Nagel brachte zuletzt eine Größenordnung von 1.500 bis 2.500 Euro ins Spiel.
Zuletzt hat die EZB auch fünf Ausschreibungen veröffentlicht, bei denen sich externe Anbieter um die Bereitstellung wichtiger Komponenten für den digitalen Euro bewerben können. Damit sollen die endgültigen technischen Details für die Gestaltung des digitalen Euro festgelegt werden.