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Fotograf will seine Fotos aus KI-Datensatz löschen – und bekommt 900-Euro-Rechnung

Der Betreiber der Datenbank hat eine Anfrage abgelehnt, die Bilder des Fotografen zu löschen, und ihm stattdessen eine Rechnung des Anwaltes zukommen lassen. Der Fotograf möchte den Fall vor Gericht bringen.

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Der Fotograf kann seine Bilder nicht löschen lassen. (Foto: Shutterstock / Song_about_summer)

Der professionelle Fotograf Robert Kneschke hat durch eine Website herausgefunden, dass einige seiner Bilder in einem Datensatz verwendet werden, der dazu genutzt wird, Bild-KI zu trainieren. Gefunden hat er sie im Datensatz Laion-5B, wie er in einem Blogartikel schreibt. Der wird vom gemeinnützigen Verein Laion e.V. gepflegt.

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Allerdings möchte Kneschke nicht, dass seine Bilder in diesem Datensatz zum Trainieren von KI verwendet werden. Deshalb hat er eine Anfrage an Laion geschickt, mit der Bitte, seine Bilder aus dem Datensatz zu löschen. Bereits am nächsten Tag bekam er eine Antwort von der Anwaltskanzlei des Vereins, die das ablehnte.

Bilder werden nicht gelöscht

Das Schreiben der Kanzlei hat der Fotograf ebenfalls auf seinem Blog veröffentlicht. Die Anwälte lehnen die Löschung ab, da die Bilder des Fotografen nicht Teil des Datensatzes seien.

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Im Datensatz sind lediglich Links zu seinen Bildern sowie eine Beschreibung und andere Daten wie die Größe des Bildes enthalten. Das Foto selbst wird aber nicht in der Datenbank gespeichert. Deshalb sei es für Laion laut Anwaltskanzlei auch nicht möglich, diese zu entfernen.

Außerdem sagen die Anwälte, dass diese Bilder frei im Internet verfügbar sind und Laion nicht dazu beiträgt, sie zu vervielfältigen.

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Fotograf geht vor Gericht

Laut Twitter reichte Kneschke den Fall am 27. April vor dem Landgericht Hamburg Klage auf Unterlassung der Urheberrechtsverletzung ein. Zuvor hatte er verschiedene Pressestellen kontaktiert, zum Beispiel Heise, die ebenfalls über den Fall berichteten.

Bei den rund 900 Euro, die dem Fotografen in Rechnung gestellt wurden, handelt es sich um Kostenersatz. Diese wurden durch eine Abmahnung verursacht, die Kneschke an Laion schickte. Laut deutschem Recht können der abmahnenden Partei die für den Anwalt entstandenen Kosten in Rechnung gestellt werden.

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