Liebe Leserinnen und Leser, am 19. März endet die Homeoffice-Pflicht zum Zwecke des Infektionsschutzes. Arbeitgebende hatten den Beschäftigten im Falle einer Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten anzubieten, diese Tätigkeiten in deren Wohnung auszuführen, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen. Die Beschäftigten wiederum hatten dieses Angebot anzunehmen, soweit ihrerseits keine Gründe dagegensprechen. So stand es im § 28b Abs. 4 des Infektionsschutzgesetz. Knapp zwei Jahre lang hat uns diese Covid-19-Regelung in der Arbeitswelt begleitet. In wenigen Wochen läuft sie jedoch aus: Wie geht es nach der Homeoffice-Pflicht weiter?
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Hier anmeldenAndreas Weck ist Redakteur für das Ressort Arbeitswelt. Er sitzt in Berlin. Zuvor hat er für t3n als Silicon-Valley-Reporter aus San Francisco berichtet. Seine Expertise bewegt sich zwischen der New Work und der New Economy.