Gesetzesentwurf abgelehnt: Steuer auf Kryptoeinkommen in Portugal weiterhin nicht verpflichtend

Bisher ist Portugal steuerrechtlich ein Paradies für Krypto-Investoren. So ist es möglich, auf die Zahlung von Steuern auf Krypto-Gewinne zu verzichten, solange diese kein Primär- oder Sekundäreinkommen darstellen. Das soll sich nach Ansicht einiger portugiesischer Politiker in Zukunft ändern. Diese hatten erst kürzlich einen Gesetzesentwurf eingereicht, der die Besteuerung von Kryptowährungen regeln soll. Ganz so schnell wird das Gesetz allerdings nicht verabschiedet.
Gesetzesentwurf wird abgelehnt
Das Parlament hat dem Gesetzesentwurf von Finanzminister Fernando Medina allerdings nicht zugestimmt. Damit bleibt Portugal vorerst steuerlich sehr attraktiv für Krypto-Enthusiasten.
Dies könnte jedoch nicht der letzte Vorschlag zur Einführung einer Besteuerung von Kryptowährungen sein. Der Staatssekretär für Steuerangelegenheiten, Mendonça Mendes, erklärte kürzlich: „Wir evaluieren durch internationale Vergleiche, wie die Definition von Krypto-Vermögenswerten lautet, was Kryptowährungen einschließt.“
Fakt ist allerdings auch, dass Portugal mit einer verpflichtenden Krypto-Steuer durchaus hohe Steuereinnahmen generieren kann. Insbesondere beim Hinblick auf die steigende Anzahl an Krypto-Investoren dürfte es letztendlich nur eine Frage der Zeit sein, bis Portugal eine solche Krypto-Steuer einführt.
Besteuerung von Kryptowährungen sehr unterschiedlich geregelt
Viele Staaten gehen einen eigenen Weg, wenn es um die Legalisierung und Besteuerung von Kryptowährungen geht. In einigen Ländern wie Panama gelten digitale Währungen als normale Währungen, auf die keine Steuer anfallen.
Deutsche Krypto-Investoren zahlen bei Gewinnen eine Steuer in Höhe ihres Einkommenssteuersatzes, sofern der Gewinn durch private Veräußerungsgeschäfte 600 Euro übersteigt und man die Kryptowährungen nicht mindestens ein Jahr gehalten hat.
In vielen anderen Staaten werden Kryptowährungen hingegen wie Aktien besteuert. Die Kapitalertragssteuer in Deutschland beläuft sich auf 25 Prozent zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Auch wenn der Einkommenssteuersatz durchaus höher ausfallen kann als die Kapitalertragssteuer, ist Deutschland aufgrund der einjährigen Haltefrist für Krypto-Investoren steuerrechtlich ebenfalls sehr attraktiv. Entgegen vorheriger Aussagen des Finanzministeriums verlängert sich die Haltefrist beim Staking nicht auf zehn 10 Jahre.