In einer an die für Exportbeschränkungen zuständige US-Behörde gerichteten Stellungnahme spricht sich IBM dafür aus, den Export bestimmter Gesichtserkennungstechnologien zu begrenzen. „Jedwede Verwendung der Gesichtserkennung für die Massenüberwachung oder rassistische Profilerstellung ist eine Verletzung der grundlegenden Menschenrechte und Freiheiten, und keine Gesellschaft sollte den Einsatz von Technologie zur Förderung solcher Ungerechtigkeiten tolerieren“, heißt es in dem Dokument.
IBM erklärt in der Stellungnahme, dass Exportbeschränkungen von dem konkreten Einsatzzweck der jeweiligen Gesichtserkennungslösung abhängig gemacht werden sollten. Systeme, die dazu dienen, einzelne Nutzerinnen oder Nutzer zu erkennen, um beispielsweise ein Smartphone oder einen Computer zu entsperren, hält IBM für unkritisch. Auch Systeme, die lediglich Menschen von Gegenständen unterscheiden können, um beispielsweise die Anzahl von Fußgängern zu überwachen, hält der US-Konzern für unproblematisch.
Werden Gesichtserkennungssysteme aber dafür genutzt, einzelne Personen aus einer Masse heraus zu identifizieren, dann sollte die US-Regierung nach Auffassung von IBM über Exportbeschränkungen nachdenken. Diese Beschränkungen sollten nicht nur die Software selbst betreffen, sondern auch hochauflösende Kamerasysteme. Außerdem sollten Staaten, die in der Vergangenheit Menschenrechtsverstöße begangen haben, keinen Zugriff auf Bilddatenbanken erhalten, die zum Training von Überwachungssystemen genutzt werden können.
IBM: Internationale Abkommen über Export von Gesichtserkennungssystemen gefordert
Nach Ansicht von IBM sollte die US-Regierung auch mit der Staatengemeinschaft zusammenarbeiten, um es repressiven Staaten zu erschweren, Gesichtserkennungssysteme für die Massenüberwachung zu erhalten. Nach Ansicht von IBM könnten solche Systeme beispielsweise in das Waasenaar-Abkommen aufgenommen werden. Das Abkommen dient der Exportkontrolle rüstungsrelevante Technologien und wurde unter anderem auch von der Bundesrepublik unterzeichnet. Seit einer Überarbeitung im Jahr 2013 wird auch Software als potenzielle Rüstungstechnologie von dem Abkommen abgedeckt.
Für IBM selbst würden Exportbeschränkungen für Gesichtserkennungssysteme finanziell kein Problem darstellen. Das US-Unternehmen hatte, wie auch Microsoft und Amazon, schon im Juni 2020 angekündigt, zukünftig weder Gesichtserkennungssysteme noch die dazugehörige Analysesoftware anzubieten. Auch Forschung und Entwicklung hat IBM in dem Bereich eingestellt. Der Konzern reagierte damit auf die anhaltende Kritik an der Technologie. Medienberichten zufolge hatte IBM mit Gesichtserkennungslösungen allerdings auch nie für den Konzern signifikante Umsätze generiert.