Google wehrt sich gegen EU-Kartellstrafe in Milliardenhöhe
Ab heute wehrt sich Googles Mutter Alphabet vor Europas zweithöchstem Gericht gegen eine verhängte EU-Kartellstrafe in Höhe von 2,4 Milliarden Euro. Die Strafe ist die erste von dreien und wurde verhängt, weil Google kleine Preisvergleichsportale in seinen Suchergebnissen benachteiligen soll. Das Unternehmen soll seine marktbeherrschende Position ausnutzen und sich damit nicht an die Vorgaben der Europäischen Union halten. Die Anhörung ist auf drei Tage angesetzt.
Google als Gatekeeper beim Onlineshopping
Die entscheidende Frage, über die das Gericht urteilen wird, ist, ob die Bevorzugung eigener Dienste wettbewerbswidrig ist und ob Amazon und Ebay eine direkte Konkurrenz darstellen. Google sieht das anscheinend nicht so. In einer Stellungnahme erklärte das Unternehmen, dass die Entscheidung falsch sei in Bezug auf das Gesetz, die Fakten und die Wirtschaft. So hätten Shopping-Anzeigen seit jeher dabei geholfen, Produkte zu suchen, zu finden und umgekehrt Händler dabei unterstützt, potenzielle Kunden für ihre Produkte zu finden. Befürworter der Kartellstrafe führen hingegen an, dass Google als Gatekeeper fungiere und diese Position nicht missbrauchen dürfe, um eigene Dienste zum Nachteil der Wettbewerber und Verbraucher hervorzuheben.
41 Preisvergleichsportale reichten Beschwerde ein
Die Kartellstrafe ist aus einer Beschwerde hervorgegangen, die 41 Preisvergleichsportale im Dezember 2019 bei der EU-Kommissarin für Wettbewerb eingelegt hatten. Sie kritisierten, dass Google seinen nach einer nicht näher benannten Studie im Schnitt 13,7 Prozent teureren Preisvergleichsdienst in den Suchergebnissen zum Nachteil der Wettbewerber stets am besten platzieren soll. Erst 2017 musste Google schon eine Strafe in Höhe von 2,42 Milliarden Euro wegen seines Dienstes Google Shopping zahlen. Die zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager erklärte damals, dass Google anderen Unternehmen die Möglichkeit genommen habe, im Wettbewerb durch Leistung zu überzeugen.
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