Google ignoriert Vorgaben des neuen Leistungsschutzrechts
Anders als bei Inkrafttreten des ersten Leistungsschutzrechts im Sommer 2013 hat Google nicht vorab die Verlage um ihr Einverständnis gebeten, in den allgemeinen Suchergebnissen mehr als nur „kleinste Ausschnitte“ anzeigen zu dürfen. Damit läuft Google Gefahr, sich Schadenersatzklagen auszusetzen, wenn die Inhalte ohne Lizenz genutzt werden. Zu solchen Klagen könnte es kommen, wenn nicht bald eine Einigung mit den Verlagen gefunden wird. Bei der News-Suche zeigt Google ohnehin schon seit längerem nur noch Artikelüberschriften an, was gesetzeskonform sein dürfte – auch wenn Verlagsvertreter das teilweise anders sehen.
Google ist verhandlungsbereit
Auf der anderen Seite will sich Google offenbar nicht vorwerfen lassen, bestimmte Medien vor dem Abschluss von Lizenzvereinbarungen nur noch stark verkürzt darzustellen und damit deren Reichweite einzuschränken. Googles Vizepräsident für Mitteleuropa, Philipp Justus, hatte anlässlich des Bundestagsbeschlusses schon seine Verhandlungsbereitschaft erklärt.
„Obwohl das Gesetz den Umfang geschützter Inhalte nicht klar definiert, werden wir mit deutschen Verlagen zusammenarbeiten, um eine Einigung über eine erweiterte Vorschau von Inhalten (also solche Inhalte, die möglicherweise durch das neue Gesetz geschützt sind) zu erzielen. Diese Verhandlungen werden auf Basis einheitlicher Kriterien geführt“, sagte Justus in einem Blogbeitrag.
Google hoffe darauf, „hier Vereinbarungen zu finden, die es uns ermöglichen, weiterhin Zugang zu verlässlichen, relevanten Informationen sicherzustellen und gleichzeitig den Journalismus in Deutschland weiter zu unterstützen, ohne dabei wichtige Prinzipien des offenen Internets, für die wir uns schon lange einsetzen, zu verletzen“.
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News Showcase offenbar kein Ausweg
Zu solchen Vereinbarungen ist es bislang aber noch nicht gekommen. Der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) verwies auf Anfrage von golem.de auf die Verwertungsgesellschaft Corint Media. Eine Anfrage an Corint Media (früher VG Media) blieb bislang unbeantwortet. Die Corint Media vertritt einige deutsche Verlage, darunter Axel Springer, sowie andere Medien mit Internetangeboten bei der Durchsetzung des Leistungsschutzrechts.
Anders als in Frankreich hat Google bislang nicht das Angebot News Showcase genutzt, um auf diese Weise Ansprüche nach dem Leistungsschutzrecht abzugelten. Das könnte mit entsprechenden Klagen und Beschwerden zusammenhängen. Erst in der vergangenen Woche kündigte das Bundeskartellamt an, Googles bezahltes Newsangebot prüfen zu wollen. Dabei geht es unter anderem um die Frage, ob die Teilnahme an News Showcase den Verlagen die Durchsetzung des Leistungsschutzrechts erschwert.
Die Beschwerde von Corint Media über das Newsangebot kam natürlich nicht von ungefähr.
VDZ rechnet mit baldiger Einigung
Die Verwertungsgesellschaft will offenbar verhindern, dass die Verlage sich über News Showcase direkt mit Google einigen und eine Durchsetzung des Leistungsschutzrechts über Corint Media damit umgangen wird. Zuletzt hat der Madsack-Verlag den Vertrag mit Corint Media vorsorglich gekündigt, weil er einen für sich günstigeren Verteilungsmechanismus der Einnahmen durchsetzen möchte.
Möglicherweise sind die Verhandlungen zwischen Google und den Verlagen schon so weit fortgeschritten, dass beide Seiten eine Eskalation des Streits vermeiden wollen. Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) rechnet schon „sehr bald“ damit, dass ein System zur Anwendung des Gesetzes entstehen wird. Das sagte VDZ-Vizepräsident Philipp Welte der Nachrichtenagentur dpa.
Was kostet ein Inhalt?
Nach seiner Darstellung wird sich in den kommenden Monaten herauskristallisieren, „ob Verlage direkt mit Facebook und Google verhandeln oder ob sie über Verwertungsgesellschaften gehen“. Verlage müssten nun Fragen klären wie: „Was kostet eigentlich ein Inhalt?“ Es müsse sich ein Tarifsystem für die Verwertung samt Lizenzverträgen bilden.
Ein solches System wollte die VG Media bereits etablieren, doch dessen Umsetzung scheiterte am Ende daran, dass das frühere Leistungsschutzrecht für unzulässig erklärt wurde. Da diese Gefahr nun nicht mehr droht, dürfte die Chancen für Medien nicht schlecht stehen, tatsächlich von Google für die Verlinkung von Inhalten bezahlt zu werden. Die Frage ist im Grunde nur noch, welchen Preis Google dafür zu zahlen bereit ist.
Autor des Artikels ist Friedhelm Greis.