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Drittes Verfahren gegen Google: Kartellamt untersucht Google News

Das Bundeskartellamt hat ein drittes Verfahren gegen Google eröffnet. Neben der Marktmacht und der Datenverarbeitung wird jetzt auch Google News Showcase überprüft.

1 Min. Lesezeit
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Google News Showcase ist im Oktober in Deutschland gestartet. (Foto: rafapress/ Shutterstock)

Das Bundeskartellamt weitet seine Ermittlungen gegen Google aus. Kürzlich hatte die Behörde jeweils ein Verfahren zu Googles Marktmacht und eines zur Datenverarbeitung gestartet. Jetzt kommt eine Untersuchung des Angebots Google News Showcase hinzu, teilt das Bundeskartellamt mit.

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Im Oktober war der Google News Showcase in Deutschland gestartet. In Zusammenarbeit mit Medienunternehmen stellt Google journalistische Artikel zusammen. Angemeldete Leserinnen und Leser können diese ohne Paywall lesen und Google übernimmt die Lizenzgebühren.

Mögliche Diskriminierung von Verlagen

Dieses Angebot könne sowohl für Verlage als auch für Verbraucherinnen und Verbraucher attraktiv sein, sagte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, laut Pressemitteilung. Aber es dürfe dabei nicht zu einer Diskriminierung zwischen Verlagen kommen.

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Googles Marktmacht dürfe außerdem nicht dazu führen, dass Angebote von Verlagen oder anderen Nachrichtenanbietern verdrängt werden, so Mundt.

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Google bestreitet Vorwürfe

Hintergrund des vom Bundeskartellamt eingeleiteten Verfahrens ist eine Beschwerde der Verwertungsgesellschaft Corint Media. Das Unternehmen warf Google vor, seine quasi-monopolistische Stellung auf dem Suchmaschinenmarkt auszunutzen und den teilnehmenden Verlegern eine angemessene Vergütung ihrer Inhalte unmöglich zu machen.

Google-Sprecher Kay Oberbeck sagte gegenüber der dpa, die Partner für Showcase würden nach „objektiven und diskriminierungsfreien Kriterien“ ausgewählt und ihre Inhalte würden nicht im Ranking bevorzugt. Das Bundeskartellamt wird die Vorwürfe jetzt überprüfen.

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Dann wird sich das Kartellamt ja freuen, dass hinter dem Horizont der Verschleierung das Netzwerk einer unheiligen Dreieinigkeit zum Vorschein kommt. Damit fallen 2/3 der aktuell im Bundestag vertretenen Abgeordneten. Der Rollstuhlgöbbels ist der Erste!

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