Wegen Falschangaben zu „grünen“ Kapitalanlagen und nicht ausreichender Geldwäschekontrollen zahlt die Fondstochter der Deutschen Bank DWS insgesamt 25 Millionen US-Dollar (23,5 Millionen Euro) an die US-Börsenaufsicht SEC. Das Verfahren war durch die ehemalige Nachhaltigkeitsbeauftragte des Unternehmens, Desiree Fixler, ins Rollen gebracht worden.
Sie hatte ihrem Ex-Arbeitgeber vorgeworfen, nachhaltige Finanzprodukte als „grüner“ verkauft zu haben, als diese tatsächlich waren. Die DWS hatte diese Vorwürfe stets bestritten. Der Greenwashing-Verdacht löste aber Ermittlungen in den USA und Deutschland aus.
Hierzulande laufen in der Sache noch Ermittlungen der deutschen Finanzaufsicht Bafin und der Frankfurter Staatsanwaltschaft. Im Jahr 2021 gab es wegen der Vorwürfe sogar eine Razzia bei der DWS. Der damalige Vorstandschef Asoka Wöhrmann war daraufhin zurückgetreten.
Die Geldstrafe zahlt die Fondsgesellschaft nun konkret für Verstöße gegen Anti-Geldwäsche-Richtlinien und falsche Angaben zu ESG-Investitionen. ESG steht für Environment (Umwelt), Social (Soziales) und Governance (gute Unternehmensführung). Unter dem Kürzel werden in der Finanzindustrie nachhaltige Produkte vermarktet; ihre Zahl ist in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Allerdings gibt es auch immer wieder Kritik an den ESG-Labels, da sie keinen einheitlichen Regeln unterliegen. Viele Fondshäuser dürften den Fall DWS und seine Konsequenzen daher genau beobachten.
Einigung in den USA
Laut SEC habe die DWS es versäumt, ein Programm zur Bekämpfung der Geldwäsche für Investmentfonds zu entwickeln. Zudem seien Falschaussagen in Bezug auf den ESG-Investitionsprozess gemacht worden. Anlageberater müssten sicherstellen, dass ihre Handlungen mit ihren Worten übereinstimmen, sagte Sanjay Wadhwa, stellvertretender Direktor der SEC-Abteilung für Durchsetzung und Leiter der Task Force Klima und ESG in der Mitteilung der US-Börsenaufsicht. „In diesem Fall hat die DWS damit geworben, dass ESG in ihrer ‚DNA‘ liegt, aber wie die SEC-Anordnung feststellt, haben ihre Anlageexperten die ESG-Anlageprozesse, die sie vermarktet haben, nicht befolgt.“ Das SEC-Verfahren betraf die Investment Management Americas (DIMA), nicht die gesamte DWS.
Die DWS selbst ist erleichtert, die Untersuchungen abschließen zu können. In einer Erklärung betont sie, dass SEC-Verfahren habe ergeben, dass es „keine betrügerische Absicht“ gab und dass die festgestellten Schwachstellen sich auf Prozesse und Vorgehensweisen beziehen, deren Verbesserung das Unternehmen bereits in Angriff genommen habe. Falsche Angaben in Bezug auf Finanzveröffentlichungen oder die Offenlegungen in Fondsprospekten habe die SEC nicht festgestellt.
Strafe plus Millionen für Anwälte
Allerdings hat der Fall die DWS bereit jetzt mehr gekostet, als die 23,5 Millionen Euro, die nun als Strafe fällig werden. Auf ihrer Hauptversammlung hatte die Fondsgesellschaft im Mai angegeben, dass sich allein die Anwaltskosten bereits auf 39 Millionen Euro summieren.
Mauricio Vargas, Finanzexperte bei der Umweltschutzorganisation Greenpeace, wertet die Konsequenzen in den USA als Erfolg, die hohe Strafe zeige, dass „Verbrauchertäuschung bei Umweltthemen kein Kavaliersdelikt“ sei. Insbesondere professionelle Anleger wie etwa Versorgungswerke müssten nun prüfen, ob der laxe Umgang mit Umweltthemen bei der DWS mit ihren Prinzipien vereinbar ist.