Nvidia: Großbritannien prüft ARM-Übernahme
ARM-Besitzer Softbank und Nvidia hatten am 14. September 2020 ein definitives Abkommen geschlossen, der Kauf sollte in weniger als 18 Monaten erfolgen. Die Verwaltungsräte haben den Deal zwar genehmigt, nicht aber die weltweiten Behörden. Zustimmen müssen diese in Großbritannien (ARM), China (ARM China), Japan (Softbank) und in den USA (Nvidia).
Weiter gab Dowden, aktueller Digital Secretary des britischen Department for Digital, Culture, Media and Sport (DCMS), zu Protokoll: „Als nächsten Schritt wird die unabhängige britische Wettbewerbsbehörde einen Bericht über die Auswirkungen des Kaufs vorbereiten, welcher die Basis für weitere Entscheidungen sein wird.“ Die Übernahme hätte ein Volumen von rund 40 Milliarden US-Dollar, bar und in Stammaktien. Die Untersuchung durch die britische Competition and Markets Authority (CMA) kann mit einer Freigabe enden – oder auch nicht.
Nvidia-CEO Jensen Huang sagte bereits im Herbst 2020: „Das Geschäftsmodell von ARM beizubehalten, ist das Beste, was wir tun können“. Er betonte, dass die Mali-Grafik genauso wie die Cortex-Kerne weiterentwickelt und neutral zur Verfügung gestellt würden. Prinzipiell sei geplant, Nvidia-IP wie Geforce-GPU anzubieten.
Noch vor dem britischen DCMS hatten Huawei und weitere chinesische Firmen eine Beschwerde bei der entsprechenden staatlichen Behörde für Marktregulation (SAMR) gegen Nvidias geplanten Kauf von ARM eingelegt. Auch große US-Konkurrenten wie Qualcomm sollen sich weltweit gegen die Übernahme ausgesprochen haben.
Konkret soll Qualcomm der US-amerikanischen FTC, der europäischen Kommission, der britischen CMA und der chinesischen SAMR gesagt haben, dass das Unternehmen den ARM-Nvidia-Deal ablehnt. Auch Google sowie Microsoft sollen deutliche Bedenken bei den entsprechenden Behörden der einzelnen Länder kundgetan haben.
Nachtrag vom 21. April 2021, 10:25 Uhr
Wir haben das Vorgehen der britischen CMA präzisiert, da sich das Digitalministerium nicht zwingend gegen den Deal stellen muss, sondern diesen nur untersuchen lässt.
Autor des Artikels ist Marc Sauter.