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Grüne: Internet-Anbieter sollen für zu niedrige Datenraten bezahlen

In einem neuen Eckpunktepapier schlagen die Grünen vor, Internetprovider mit empfindlichen Bußgeldern zu belegen, wenn sie es nicht schaffen, ihren Kunden die tariflich vereinbarte Datenübertragungsrate auch tatsächlich zu liefern. Die Strafzahlungen sollen dreistellige Millionenbeträge erreichen können.

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Breitband-Internet via Glasfaserverbindung. (Foto: Shutterstock.com/Funtap)

Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt vertritt eine harte Linie gegen Anbieter von Kommunikationszugängen. In einem von der Zeitung „Die Welt“ am Montag aufgegriffenen Eckpunktepapier verlangt sie deutlich härtere Strafen für Anbieter, die ihren Kunden schnelles Internet verkaufen, es dann aber nicht liefern. Wenn ein Provider „regelmäßig“ die vereinbarte Übertragungsrate schuldig bleibt, sollen künftig „spürbare Bußgelder“ verhängt werden können.

Empfindliche Strafen, die Wirkung entfalten

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Laut Göring-Eckardt würden Strafzahlungen nur dann Wirkung entfalten, wenn sie für die Anbieter eine deutliche Größenordnung hätten. Den Begriff der Regelmäßigkeit definiert die Grünen-Fraktionschefin so: Ein Anbieter muss die vereinbarte Datenübertragungsrate mindestens in 95 Prozent der Nutzungszeit bieten. Fällt er darunter, eröffnet sich die Sanktionsmöglichkeit.

Und die soll es nach Vorstellung der Grünen in sich haben. Göring-Eckardt stellt sich einen gestaffelten Bußgeld-Rahmen vor, der berücksichtigt, wie stark die tatsächlichen Bandbreiten von den vertraglichen Zusagen abweichen. Bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes sollen es maximal sein dürfen.

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Wie N-TV errechnet hat, würde ein Verstoß etwa die Telekom danach bis zu 876 Millionen Euro, Vodafone immer noch rund 424 Millionen Euro kosten können. Der Berechnung liegt jeweils der Jahresumsatz 2019 zugrunde. Auch zur Verwendung der Bußgelder hat Göring-Eckardt eine klare Vorstellung. Die sollten nämlich in den weiteren Netzausbau gesteckt werden.

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Zusätzlicher Schadenersatz für Nutzer

Neben der Bußgeldregelung verlangt die Grünen-Fraktionschefin zusätzlich eine Schadenersatzregelung für die betroffenen Verbraucher. Dieser müsse „unbürokratisch“ in Anspruch genommen werden können. Immerhin hat die Bundesnetzagentur laut Welt-Bericht bereits festgelegt, dass Nutzer Anspruch auf Schadenersatz haben, wenn eine „erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichung“ bei der Geschwindigkeit vorliegt.

Göring-Eckardt ist das nicht genug. Sie forderte ein „härteres Vorgehen“ seitens der Bundesregierung und bezeichnete es als „Frechheit“, dass die Internetprovider immer noch in großem Umfang unterhalb der tariflich vereinbarten Übertragungsraten agierten. Tatsächlich hatte die Bundesnetzagentur in ihrem Jahresbericht 2018/2019 festgestellt, dass im Berichtszeitraum nur rund 16 Prozent der Providerkunden die volle, vertraglich vereinbarte Leistung tatsächlich erhielten.

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Breitbandmessung.de erlaubt Eigenprüfung

Wer übrigens wissen will, wie die Situation an seinem eigenen Anschluss aussieht, kann die Website Breitbandmessung.de verwenden. Die wird von der Bundesnetzagentur betrieben und kennt die Tarife der deutschen Provider im Detail. Ihr wählt auf der Seite aus einer umfangreichen Liste euren Anbieter und Tarif aus und startet die Vergleichsmessung. Am Ende seht ihr, ob und wie weit euer Provider unter den Zusagen bleibt.

Passend dazu: Jahresbericht der Bundesnetzagentur: Deutsches Breitbandnetz schlecht, Nutzer zufrieden

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Gunar Gürgens

Fände ich richtig!
Im März hat mir die Telekom voller Stolz mitgeteilt, dass nun 100 Mbit bei mir möglich seien und mir ein Angebot vorgelegt. Das habe ich auch angenommen, bei der Fritzbox lagen dann auch mögliche 112 Mbit an, tatsächlich wurden aber nie über 56 erreicht. Störungsmeldung über Störungsmeldung hab ich eingeschickt und immer war die Download Geschwindigkeit unterhalb der vertraglich zugesicherten
Leistung (56 Mbit). Im Upload hatte ich die vollen 40 Mbit. Das ging dann so bis Mai und die haben es nicht hinbekommen und rückbuchen zu 50 Mbit ging auch erst, als ich eine außerordentliche Kündigung wegen Nichterfüllung des Vertrags ausgesprochen hatte.
Daraufhin konnte ich zum ermäßigten Preis zum 50 Mbit (48 real) Vertrag zurück.

Vielleicht hilft das ja mal, denn auch die vertraglich zugesicherte Leistung von 56% der bezahlten Leistung sind eine Frechheit. Eigentlich sollte man exakt soviel bezahlen, wie auch geleistet wird.

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