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Gutachten: Gesetz gegen Hatespeech ist zum Teil verfassungswidrig

Das Bundeskriminalamt soll künftig stärker gegen Hatespeech vorgehen. Das dafür beschlossene Gesetz ist aber laut einem Gutachten teilweise verfassungswidrig. Jetzt könnte es überarbeitet werden.

1 Min. Lesezeit
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Soziale Netzwerke sollen in Verdachtsfällen Daten an das Bundeskriminalamt weitergeben. (Foto: quka/ Shutterstock)

Das bereits beschlossene Gesetz gegen Hasskriminalität im Internet ist teilweise verfassungswidrig. Wie ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages zeigt, ist die darin festgelegte Befugnis für soziale Netzwerke, Nutzerdaten mit dem Bundeskriminalamt zu teilen, nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.

Grundlage für Datenübermittlung ist strittig

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Das Gesetz sieht härtere Strafen für das Veröffentlichen von Hassnachrichten und Drohungen im Internet vor – und nimmt Plattformen in die Verantwortung, diese zu melden.

Soziale Netzwerke sollen entsprechende Inhalte an eine Zentralstelle beim Bundeskriminalamt melden müssen. Diese Meldungen sollen unter anderem IP-Adressen der möglichen Täter enthalten.

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Kritik am Gesetz bezog sich vor allem auf die Verantwortung der Plattformen und die mögliche Gefahr, dass diese aus Angst vor Bußgeldern eher zu viele als zu wenige Daten weitergeben könnten. Und genau für diese Datenübermittelung fehlt aktuell eine Gesetzesgrundlage, wie das Gutachten zeigt.

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Übermittlungsbefugnis fehlt

Am 17. Juli hatte das Bundesverfassungsgericht geurteilt, dass Telekommunikationsanbieter ohne eine nennenswerte Voraussetzung keine Bestandsdaten abrufen und weitergeben dürfen. Nach Ansicht des Wissenschaftlichen Dienstes lässt sich dieses Urteil auf soziale Netzwerke und damit auf das Gesetz gegen Hassrede übertragen.

„Da es also weder verfassungsmäßige Übermittlungsbefugnisse noch verfassungsmäßige Abfragebefugnisse für durch Zuordnung von IP-Adressen gewonnene Bestandsdaten gibt, kann das Bun-deskriminalamt die – sofern möglich – von dem Anbieter eines sozialen Netzwerks übermittelte IP-Adresse nicht dazu verwerten, den Nutzer zu identifizieren“, heißt es im Fazit des Gutachtens.

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Gesetz muss überarbeitet werden

„Mit seinem Gutachten bestätigt der Wissenschaftliche Dienst die seit langem bekannte Kritik am Gesetz gegen Hasskriminalität“, schreibt der Digitalverband Bitkom, „Jetzt sollten die Versäumnisse im Gesetzgebungsprozess aufgeholt und ein von Grund auf neues Gesetz erarbeitet werden.“ Auch mehere Oppositionspolitiker fordern eine Überarbeitung des Gesetzes.

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Dein t3n-Team

Ribert Lirert

Wenn es Hatespeech noch nicht gibt, wird eben Hatespeech erfunden. Sehr findig, unsere Politiker.

Schönes neues Deutschland.

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