Steam zeigt ab sofort beim Spielekauf einen neuen Hinweis: Was er für Gamer bedeutet
Wer sich in Deutschland oder den USA ein neues Spiel auf der Plattform Steam aussucht, bekommt einen expliziten Hinweis darauf angezeigt, was das ganz konkret bedeutet: „Mit dem Kauf eines digitalen Produkts erwerben sie eine Lizenz für das Produkt auf Steam.“
Das Spiel als digitales Produkt wird also lediglich zur Nutzung lizensiert und wird den User:innen nicht etwa als physische Kopie und damit als Eigentum verkauft. Was manchen Nutzer:innen selbstverständlich erscheinen mag, ist aus rechtlicher Sicht dennoch von großer Bedeutung.
Digitale Käufe sind bequem, bergen aber ein Risiko
Ende September hat ein Gericht im US-Bundesstaat Kalifornien ein Gesetz verabschiedet, wonach Anbieter von digitalen Medien ihre Käufer:innen auf die genauen Lizenzbedingungen hinweisen müssen. Denn obwohl es viel einfacher und schneller geht, sich ein Spiel digital zu bestellen und downzuloaden als sich zum Beispiel erst eine DVD-Version zu besorgen, sind damit auch bestimmte Risiken verbunden.
Welche das sind, zeigt ein besonders ärgerliches Beispiel aus dem Jahr 2023. Damals hatten sich viele Gamer:innen bereits monatelang auf den groß angekündigten Release von The Day Before gefreut und waren dann bitter enttäuscht worden.
Mit dem Hinweis prescht Valve voraus
Nur fünf Tage, nachdem das Zombie-Spiel als Vorabversion auf den Markt gekommen war, hatten die Entwickler:innen von Fntastic Games die Lizenz wieder zurückgezogen. Das Projekt wurde von jetzt auf gleich begraben und wer das Spiel bis dahin gekauft hatte, stand einfach ohne da.
Dass Valve als Unternehmen hinter Steam den Lizenz-Hinweis bereits anzeigt, bevor das Gesetz überhaupt in Kraft getreten ist, wertet PC Games Hardware als durchaus „lobenswert“. Bei anderen Plattformen wie Xbox, Epic Games oder Playstation wird eine entsprechende Information bislang nicht angezeigt.
Dabei gilt es wahrscheinlich, dass sie es Valve spätestens mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes gleichtun werden. Dieses gilt im Übrigen für alle Anbieter von digitalen Waren, zu denen neben Software und Spielen auch E-Books und Musiktitel gehören.