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H&M soll wegen Datenschutzverstößen 35 Millionen Euro zahlen

(Foto: Sorbis / shutterstock)
Der vorliegende Fall dokumentiere eine schwere Missachtung des Beschäftigtendatenschutzes. „Das verhängte Bußgeld ist dementsprechend in seiner Höhe angemessen und geeignet, Unternehmen von Verletzungen der Privatsphäre ihrer Beschäftigten abzuschrecken“, betonte er.
Der Fall liegt in der Zuständigkeit des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz, weil das Unternehmen seine Deutschlandzentrale in der Hansestadt hat.
Bekannt geworden war der Fall im vergangenen Jahr. Laut Behörde wurden mindestens seit 2014 bei einem Teil der Beschäftigten Angaben zu ihren privaten Lebensumständen umfangreich erfasst und gespeichert. Nach Urlaubs- und Krankheitsabwesenheiten hätten Vorgesetzte einen „Welcome Back Talk“ geführt und anschließend in etlichen Fällen nicht nur konkrete Urlaubserlebnisse, sondern auch Krankheitssymptome und Diagnosen dokumentiert.
Einige Vorgesetzte hätten sich auch „über Einzel- und Flurgespräche ein breites Wissen über das Privatleben ihrer Mitarbeitenden angeeignet, das von eher harmlosen Details bis zu familiären Problemen sowie religiösen Bekenntnissen reichte“, hieß es.
Ausdrücklich positiv bewertete Caspar das Bemühen der Konzernleitung, „die Betroffenen vor Ort zu entschädigen und das Vertrauen in das Unternehmen als Arbeitgeber wiederherzustellen“. Darin sei durchaus der Wille zu erkennen, „den Betroffenen den Respekt und die Wertschätzung zukommen zu lassen, die sie als abhängig Beschäftigte in ihrem täglichen Einsatz für ihr Unternehmen verdienen.“ dpa
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