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Briefing

Homeoffice-Urteil: Büropflicht ist unter diesen Umständen nicht rechtmäßig

Einmal pro Woche blicken wir im Karriere-Briefing für unsere Pro-Member auf ein dringendes Thema der Arbeitswelt. Heute geht es um vorschnelle Return-to-Office-Ansagen. Ein Gericht entschied zugunsten der Mitarbeiter.

2 Min.
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Homeoffice und Büropflicht: LAG München spricht wichtiges Urteil. (Foto: Fizkes/Shutterstock)

Liebe Leserinnen und Leser, mit dem Aufkommen der Coronakrise sind große Teile der Belegschaft ins Homeoffice gezogen. Mit dem Ende der Pandemie rufen viele Unternehmen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nun wieder zurück – und das häufig nicht gerade zimperlich. Vor allem Tech-Unternehmen stechen derzeit heraus und entscheiden über die Köpfe der Teammitglieder hinweg an wie vielen und an welchen Tagen sie vor Ort arbeiten sollen. Oft mit teils drakonischen Drohungen. Wer nicht erscheint, kann gehen.

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Andreas Weck
Andreas Weck

Andreas Weck ist Redakteur für das Ressort Arbeitswelt. Er sitzt in Berlin. Zuvor hat er für t3n als Silicon-Valley-Reporter aus San Francisco berichtet. Seine Expertise bewegt sich zwischen der New Work und der New Economy. 

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