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Krankschreibung per Video: Spahn arbeitet am Attest auf Distanz – per Gesetz

Husten, Schnupfen, Heiserkeit? Bei einfachen Erkrankungen soll die digitale Krankschreibung jetzt zur Normalität werden. Ein Gesetzesentwurf von Jens Spahn will das Attest auf Distanz.

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Gesundheitsministier Jens Spahn (CDU) will digitale Krankschreibung gesetzlich verankern. (Foto: dpa)

Die Coronakrise befeuert den Stand der Digitalisierung enorm: Egal, ob Meetings, Vorstellungsgespräche oder sogar Weihnachtsfeiern – in 2020 wird alles virtuell durchgeführt. Auch die Krankschreibung ist digitaler geworden. Mit erhöhten Covid-19-Ansteckungsraten und dem Anspruch, deutschlandweit Arztpraxen zu entlasten, hat Gesundheitsminister Jens Spahn unlängst ermöglicht, dass Erkrankte nicht mehr grundsätzlich persönlich vor Ort vorsprechen müssen. Jetzt will der CDU-Politiker die digitale Krankschreibung dauerhaft verankern, wie das Redaktionsnetzwerk Deutschland berichtet.

Spahn: Digitale Krankschreibung soll Norm werden

Digitale Krankschreibung: per Videocall zum Attest. (Foto: Shutterstock)

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Beschäftigte sollen künftig dauerhaft die Möglichkeit bekommen, sich in bestimmten Fällen per Videosprechstunde krankschreiben zu lassen. Das berichtet das RND unter Berufung auf einen Gesetzentwurf vom Bundesgesundheitsministerium. Erstmalige Krankschreibung sowie Verlängerung einer bereits attestierten Erkrankung sollen demnach auch dann möglich sein, wenn es keinerlei persönlichen Kontakt zwischen Patienten und Arzt gibt. Wie in dem Papier deutlich wird, gilt das allerdings nicht für mittlere und schwere Erkrankungen, die eine besondere Form der Untersuchung voraussetzen.

„Insbesondere bei einfach gelagerten Erkrankungsfällen und zur Vermeidung von Infektionen über Wartezimmer, sollte die Feststellung von Arbeitsunfähigkeit im Rahmen der Videosprechstunde auch im Rahmen einer ausschließlichen Fernbehandlung erfolgen können“, heißt es im Referentenentwurf eines „Gesetzes zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege“, wie das RND berichtet. Die entsprechende Richtlinie soll durch das höchste Entscheidungsgremium der gesetzlichen Krankenversicherung, dem Gemeinsamen Bundesausschuss, angepasst werden.

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Eine Krankschreibung für maximal sieben Tage ist bereits seit Juli 2020 per Video möglich. Erkrankten soll damit ermöglicht werden, sich den Gang in die Praxis zu sparen. Bislang gilt jedoch, dass der Patient dem behandelnden Arzt zumindest bekannt sein muss. Auch die Krankschreibung per Telefon ist ab Oktober 2020 wieder möglich, nachdem die Regelung während rückläufiger Infektionszahlen über die Sommermonate kurz ausgesetzt war. Die neue Möglichkeit zur Krankschreibung auf Distanz soll dem Gesundheitsministerium nach nun jedoch unabhängig von der Corona-Pandemie geschaffen werden.

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8 Irrtümer rund um die Krankschreibung
8 Irrtümer rund um die Krankschreibung. (Grafik: Wirtschaftsforum)

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