
Polizisten aus NRW bei der Jerusalema-Challenge. (Screenshot: Youtube/Innenministerium NRW)
Seit Herbst 2020 tanzen rund um den Globus Tausende Menschen zu den Rhythmen des Songs Jerusalema des südafrikanischen Musikers Kgaogelo Moagi alias Master KG. Auch in Deutschland schickten sich Polizisten, Krankenhausmitarbeiter sowie Angehörige von Firmen und Organisationen an, im Rahmen der sogenannten Jerusalema-Dance-Challenge ihre Tanzperformances auf Youtube zu teilen. Für viele ein Zeichen der Hoffnung in der schwierigen Corona-Situation. Die Tanzvideos könnten vielen von ihnen jetzt zum Verhängnis werden.
Warner-Lizenz: NRW-Innenministerium hat gezahlt
Denn wie Focus Online zuerst berichtete, hat Warner Music, die die Rechte an dem Song halten, jetzt zahlreiche Schreiben verschickt. Darin fordert der Konzern Lizenzgebühren nach. Betroffen sind auch deutsche Behörden und Firmen, darunter die St. Barbara-Klinik in Hamm, die Polizei Märkischer Kreis, einige Dorffeuerwehren oder Reha-Kliniken, wie die dpa recherchiert hat. Das nordrhein-westfälische Innenministerium soll die Forderungen von Warner Music für mehrere Polizeidienststellen beglichen haben.
Wie hoch die Lizenzgebühren im Einzelnen sind, ist nicht bekannt. Warner Music, das die Zahlungsaufforderungen bestätigt hat, erklärte dazu, dass man sich der besonderen Charakters der Jerusalema-Challenge bewusst sei. Daher fielen die Lizenzgebühren auch unterschiedlich hoch aus. Zum Teil würden nur symbolische Beträge fällig. Dass der Konzern bei einer solchen Aktion überhaupt Gebühren fordere, erklärte Warner gegenüber Focus Online damit, dass Künstler gerade in Zeiten wie diesen auf faire Bezahlung angewiesen seien.
Jerusalema-Challenge: Seitenhieb auf tanzende Firmen
Einen Seitenhieb gegen die tanzenden Organisationen ließ sich Warner dann aber auch nicht nehmen. Denn die Bezahlung der Künstler sei umso wichtiger, wenn die Musik „von Dritten genutzt wird, um ihre Reputation zu steigern“. Das Recht ist ohnehin auf der Seite von Warner. Denn die Veröffentlichung eines Videos mit einem urheberrechtlich geschützten Song im Hintergrund stellt einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar, wie der auf Medienrecht spezialisierte Anwalt Christian Solmecke gegenüber dem RND sagte.
Aktuell scheinen Privatnutzer (noch) nicht von den finanziellen Forderungen betroffen zu sein. Solmecke rät aber dazu, vorsichtshalber derartige Videos aus dem Netz zu entfernen.