Anzeige
Anzeige
News

Justizministerium will Amazon und Co. zu mehr Transparenz zwingen

Warum erscheinen bestimmte Produkte in der Suche weiter oben als andere? Diese Frage sollen Marktplätze wie Amazon künftig transparenter beantworten.

2 Min.
Artikel merken
Anzeige
Anzeige

Amazon und eBay sollen zu Hinweisen verpflichtet sein. (Foto: Primakov / Shutterstock)

Das Bundesjustizministerium will Unternehmen wie Amazon und Ebay bei ihren Online-Marktplätzen zu „wesentlichen Hinweispflichten“ zwingen. Das geht aus dem Referentenentwurf zu einem Gesetz hervor, in dem die künftigen vertraglichen Regelungen festgeschrieben werden. Mit dem Gesetz wird eine EU-Richtlinie in Deutschland umgesetzt. Der Entwurf wurde am Dienstag veröffentlicht.

Anzeige
Anzeige

Die Marktplätze sollen demnach verpflichtet werden, „die wesentlichen Kriterien des Rankings von Suchergebnissen und deren Gewichtung offenzulegen“. Damit reagiert die Politik auf den Trend, dass Portale wie Amazon und Ebay auch riesige Produkt-Suchmaschinen sind und viele Anwender nicht sofort erkennen können, warum bestimmte Produkte in der Ergebnisliste ganz oben stehen.

Kunden sollen besser geschützt werden

Amazon und Co. sollen die Kunden künftig auch darüber informieren müssen, ob es sich bei deren potenziellen Vertragspartnern um Unternehmer oder Verbraucher handelt. Dies spielt unter anderem bei der Gewährleistung eine Rolle.

Anzeige
Anzeige

Besser geschützt werden laut Entwurf auch Käufer von Eintrittskarten, die die Tickets nicht beim Veranstalter selbst erwerben, sondern von Wiederverkäufern über Ticketbörsen. Der Anbieter soll künftig über den vom Veranstalter festgelegten Originalpreis der Eintrittskarte informieren. Der Gesetzesentwurf verlangt auch mehr Transparenz bei der Anwendung von Algorithmen bei der Kalkulation der Preise. So sieht der Gesetzesentwurf eine Informationspflicht vor, wenn ein Preis auf Basis einer automatisierten Entscheidung personalisiert wurde.

Anzeige
Anzeige

Zugleich will das Justizministerium in einem zweiten Gesetz klassische Verbraucherrechte beim Kauf von Gegenständen wie einer Waschmaschine oder einem Smartphone auf digitale Inhalte und Dienstleistungen ausdehnen. „Wenn Verbraucherinnen und Verbraucher Software oder Apps kaufen, ist es nicht hinnehmbar, wenn sie diese nicht über einen längeren Zeitraum nutzen können“, erklärte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD). Der Entwurf verpflichte die Verkäufer nun gesetzlich zur kostenfreien Bereitstellung funktionserhaltender Updates und Sicherheitsupdates.

Kein Zeitraum für Updatepflicht festgelegt

In dem Gesetzesentwurf ist allerdings nicht exakt festgelegt worden, wie lange diese Updatepflicht gelten soll. Bei Kaufverträgen soll sie „für einen Zeitraum, den der Verbraucher vernünftigerweise erwarten kann“ gelten.

Anzeige
Anzeige

Die Gewährleistungsrechte sollen den Verbrauchern auch bei kostenlosen Diensten zur Verfügung stehen, bei denen anstelle der Zahlung eines Preises personenbezogene Daten zur Verfügung gestellt werden („Bezahlen mit Daten“). Dies betreffe auch die Nutzung von sozialen Netzwerken.

Die beiden Referentenentwürfe wurden auf der Website des Bundesjustizministeriums veröffentlicht, damit die „interessierten Kreise“ in dem Gesetzgebungsverfahren Gelegenheit haben, dazu Stellung zu nehmen. dpa

Mehr zu diesem Thema
Fast fertig!

Bitte klicke auf den Link in der Bestätigungsmail, um deine Anmeldung abzuschließen.

Du willst noch weitere Infos zum Newsletter? Jetzt mehr erfahren

Anzeige
Anzeige
Kommentare

Community-Richtlinien

Bitte schalte deinen Adblocker für t3n.de aus!
Hallo und herzlich willkommen bei t3n!

Bitte schalte deinen Adblocker für t3n.de aus, um diesen Artikel zu lesen.

Wir sind ein unabhängiger Publisher mit einem Team von mehr als 75 fantastischen Menschen, aber ohne riesigen Konzern im Rücken. Banner und ähnliche Werbemittel sind für unsere Finanzierung sehr wichtig.

Schon jetzt und im Namen der gesamten t3n-Crew: vielen Dank für deine Unterstützung! 🙌

Deine t3n-Crew

Anleitung zur Deaktivierung
Artikel merken

Bitte melde dich an, um diesen Artikel in deiner persönlichen Merkliste auf t3n zu speichern.

Jetzt registrieren und merken

Du hast schon einen t3n-Account? Hier anmelden

oder
Auf Mastodon teilen

Gib die URL deiner Mastodon-Instanz ein, um den Artikel zu teilen.

Community-Richtlinien

Wir freuen uns über kontroverse Diskussionen, die gerne auch mal hitzig geführt werden dürfen. Beleidigende, grob anstößige, rassistische und strafrechtlich relevante Äußerungen und Beiträge tolerieren wir nicht. Bitte achte darauf, dass du keine Texte veröffentlichst, für die du keine ausdrückliche Erlaubnis des Urhebers hast. Ebenfalls nicht erlaubt ist der Missbrauch der Webangebote unter t3n.de als Werbeplattform. Die Nennung von Produktnamen, Herstellern, Dienstleistern und Websites ist nur dann zulässig, wenn damit nicht vorrangig der Zweck der Werbung verfolgt wird. Wir behalten uns vor, Beiträge, die diese Regeln verletzen, zu löschen und Accounts zeitweilig oder auf Dauer zu sperren.

Trotz all dieser notwendigen Regeln: Diskutiere kontrovers, sage anderen deine Meinung, trage mit weiterführenden Informationen zum Wissensaustausch bei, aber bleibe dabei fair und respektiere die Meinung anderer. Wir wünschen Dir viel Spaß mit den Webangeboten von t3n und freuen uns auf spannende Beiträge.

Dein t3n-Team

Kommentar abgeben

Melde dich an, um Kommentare schreiben und mit anderen Leser:innen und unseren Autor:innen diskutieren zu können.

Anmelden und kommentieren

Du hast noch keinen t3n-Account? Hier registrieren

Anzeige
Anzeige