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Keine Meldewege für strafbare Inhalte: Telegram muss 5,1 Millionen Euro Strafe zahlen

Nutzer auf Telegram haben keine Möglichkeit, strafbare Inhalte zu melden. Das ist in Deutschland allerdings gesetzlich vorgeschrieben.

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Die Strafe besteht aus zwei Bußgeldbescheiden. (Foto: Shutterstock / Sergei Elagin)

Das Bundesamt für Justiz (Bfj) hat zwei Bußgeldbescheide in Höhe von rund 5,1 Millionen Euro gegen Telegram erlassen. Das Bundesamt wirft dem Messenger-Dienst vor, Meldewege für strafrechtlich relevante Inhalte vorzuenthalten. Diese sind in Deutschland Pflicht, wie die Tagesschau berichtet.

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Außerdem habe Telegram keinen sogenannten Zustellungsbevöllmächtigten in Deutschland ernannt. Der ist dafür zuständig, Schriftstücke mit rechtsverbindlicher Wirkung in Deutschland entgegenzunehmen.

Für die fehlenden Meldewege soll Telegram 4,25 Millionen Euro zahlen, für den fehlenden Zustellungsbevollmächtigten werden 875.000 Euro fällig. Telegram kann gegen die Bescheide allerdings Beschwerde einlegen. In beiden Fällen handelt es sich um Verstöße gegen das Netzwerkdurchsetzungsgesetzt (NetzDG) aus den Jahren 2020 und 2021.

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Meldung von strafbaren Inhalten nicht möglich

Laut NetzDG muss es auf einer großen Social-Media-Plattform eine Möglichkeit für Nutzer geben, strafbare Inhalte wie zum Beispiel Hasskriminalität melden zu können. Das ist bei Telegram im Moment nicht der Fall. Wohl auch deshalb steht Telegram immer wieder in der Kritik, rechtsextremistische Propaganda und Verschwörungstheorien zu verbreiten.

Laut Tagesschau wollte das Bundesamt dem Unternehmen das Anhörungsschreiben mehrfach zustellen. Und zwar in Dubai, wo Telegram offiziell seinen Firmensitz hat. Obwohl das Bfj mit den Vereinigten Arabischen Emiraten zusammenarbeitete, blieben die Versuche erfolglos.

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Im März 2022 meldete sich schließlich eine Anwaltskanzlei beim Bundesamt im Namen von Telegram, welche die Anhörungsschreiben annahm. Das hat allerdings nicht ausgereicht, um die Bußgeldbescheide zu entkräften.

Soll Telegram Daten mit dem Bundeskriminalamt teilen?

Im August ließ Telegram noch seine Nutzer entscheiden, ob das Unternehmen Daten ohne richterlichen Beschluss mit dem Bundeskriminalamt teilen soll. Hier geht es vor allem um die Aufklärung oder Verhinderung schwerer Straftaten.

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Bei der Umfrage stimmten die meisten Telegram-Nutzer dafür, dass das Unternehmen nur IP-Adressen und Telefonnummern von Terrorverdächtigen teilen soll und das auch nur mit Gerichtsbeschluss.

In diesem Fall konnte Bundesinnenministerin Nancy Faeser den direkten Kontakt zu Telegram nur mithilfe von Google herstellen.

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