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Klage: Verbraucherzentrale wirft Vodafone, Telekom und Telefónica Datenmissbrauch vor

Um nachhaltig unterschiedliche Auffassungen zum Datenschutz gerichtlich klären zu lassen, hat die Verbraucherzentrale NRW die drei Mobilfunkanbieter Vodafone, Telekom und Telefónica verklagt.

1 Min.
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„Hey, wieso hat die Schufa meine Handyvertragsdaten?“ (Foto: Fizkes/Shutterstock)

Gegenstand der Klage ist ein Verfahren, das durch Recherchen von NDR und Süddeutscher Zeitung im Herbst 2021 ans Licht der Öffentlichkeit gelangt war. Demnach geben Mobilfunkanbieter ungefragt die Vertragsdaten ihrer Kundinnen und Kunden an Wirtschaftsauskunfteien wie Bürgel, die Schufa und andere weiter.

Verbraucherzentralen sehen Datenmissbrauch

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Dabei handelt es sich grundsätzlich auch um sogenannte Positivdaten, also Daten aus Vertragsverhältnissen, bei denen sich die Vertragsnehmerinnen und ‑nehmer nichts vorzuwerfen haben – und insbesondere ihre Rechnungen zuverlässig pünktlich bezahlen.

Die Verbraucherzentralen hatten diese Praxis angeprangert und als nicht mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vereinbar bezeichnet. Die schreibe vor, dass Daten nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Betroffenen sowie ganz allgemein ausnahmslos unter der Prämisse äußerster Datensparsamkeit erhoben werden dürfen.

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Die Mobilfunkanbieter halten dem die Ausnahmeregelung des „berechtigten Interesses“ entgegen. Für sie seien solche Daten wichtig, sie hätten demgemäß ein berechtigtes Interesse an der Verarbeitung, was sie von dem Erfordernis der Einholung einer Zustimmung befreie und infolgedessen nicht dem Grundsatz der Datensparsamkeit zuwiderliefe.

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Datensammlung könnte zu Einschränkungen führen

Die Verbraucherzentralen sehen in der gängigen Praxis indes nicht nur einen klaren Verstoß gegen die DSGVO. Sie sorgen sich auch darum, dass Verbraucherinnen und Verbraucher, die etwa recht häufig ihre Verträge wechseln, es künftig schwer haben könnten, neue Verträge zu bekommen.

Zudem werde aus den Vertragsdaten auf die Bonität rückgeschlossen, was ebenfalls nicht im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher sein könne. Jetzt wird die Angelegenheit einem Urteil zugeführt. Denn die Verbraucherzentrale NRW hatte nach eigenen Angaben die Anbieter zunächst erfolglos abgemahnt. Jetzt hat sie vor dem Landgericht München gegen Telefónica, vor dem Landgericht Köln gegen die Telekom und vor dem Landgericht Düsseldorf gegen Vodafone Klage eingereicht.

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