Irreführende Werbung? Verbraucherzentrale verklagt Tesla

Teslas Fahrzeuge zeigen im Zentraldisplay, dass der Wächtermodus aktiviert ist. (Screenshot: Tesla/t3n.de)
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat Klage gegen Tesla beim Landgericht Berlin eingereicht. Der Hersteller verschweige Kund:innen beim Wächtermodus, dass sie zur Einhaltung von Datenschutzrechten verpflichtet seien. Das sei denen aber quasi unmöglich. Daher wendet sich die Kritik auch an die Zulassungsbehörden. Zudem geht es um Aussagen zu Emissionen. Das Argument des Verbands: Der CO₂-Ausstoß werde durch den Emissionshandel gar nicht verringert.
Die Klage des Verbandes bemängelt, dass Tesla den Kund:innen nicht erkläre, dass sie beim Nutzen des Wächtermodus die Datenschutzgesetze beachten müssen. Bei Verstößen riskierten sie ein Bußgeld. Die kontinuierliche Überwachung der Umgebung durch diesen Modus sei datenschutzkonform gar nicht möglich. Vielmehr müssten die Nutzer:innen eigentlich von allen vorbeilaufenden Passant:innen eine Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten einholen. Sonst dürften die Informationen nicht gespeichert werden. „Zudem ist die anlasslose Aufzeichnung des Geschehens im Fahrzeugumfeld unzulässig“, so der Verband. Datenschützer:innen hatten ähnliche Argumente bereits 2020 vorgebracht.
Die Zulassung des Wächtermodus trotz der „massiven Datenschutzmängel“ weise auf Lücken im Verfahren hin, so der Text weiter. „Die verpflichtende Datenschutzfolgenabschätzung muss ernsthaft geprüft werden“, fordert Marion Jungbluth. Sie leitet beim Bundesverband das Referat Mobilität und Reisen. Die Zusammenarbeit zwischen Kraftfahrtbundesamt (KBA) und den Datenschutzbeauftragten müsse gestärkt werden, lautet ihre Forderung. Was sie übersieht: Die Tesla-Fahrzeuge wurden von der niederländischen RDW zugelassen, die Genehmigung gilt in ganz Europa. Jedoch hat das KBA auch schon einmal wegen des Spurwechselassistenten von Tesla ein Prüfverfahren eingeleitet. Den Assistenten hatten die Kolleg:innen von der RDW durchgewinkt.
Die Verbraucherzentrale moniert die Werbung mit der CO₂-Ersparnis bei einem Elektroauto. Da sei von einem CO₂-Ausstoß von null Gramm pro Kilometer die Rede und vom Überwinden der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen. Wörtlich steht in der kritisierten Passage: „Je schneller wir unsere Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen überwinden und eine emissionsfreie Zukunft verwirklichen, desto besser.“ Der Text suggeriere, dass sich der CO₂-Ausstoß durch die Anschaffung verringere. Das sieht der VZBV jedoch anders.
Den Knackpunkt formuliert der Verband so: „Was Tesla-Autos an CO₂ sparen, dürfen die Fahrzeuge anderer Hersteller zusätzlich ausstoßen.“ Er stört sich daran, dass Tesla durch den Emissionsrechtehandel „allein 2020“ 1,6 Milliarden Dollar verdient habe. Die Rechte ermöglichten anderen Herstellern, die für ihre Flotte geltenden Grenzwerte zu überschreiten. Was Tesla dafür kann, bleibt im Dunkeln. Der Konzern informiere über den Verkauf dieser Rechte „nur auf Seite 30 des auf Englisch verfassten Umweltverträglichkeitsberichts“. Eine Stellungnahme der Beklagten liegt nicht vor.
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