Kraftfahrt-Bundesamt übt Kritik an Teslas Autopilot: „Straße kein Experimentierfeld“
Konkret kritisiert das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) das Sicherheitskonzept der Tesla-Autos sowie den nicht ausreichenden Datenschutz. Deshalb ermahnte die Behörde den US-Autobauer nun zu einer besseren Zusammenarbeit und forderte Tesla zudem auf, sich um die Verringerung von Risiken im Sicherheitskonzept zu bemühen. Dies berichtet die Süddeutsche Zeitung (SZ).
„Ein Fahrzeug muss von allen Fahrern bedient werden können“
Ein besonderer Dorn im Auge ist dem KBA die Tatsache, dass Tesla bestimmte Funktionen nur dann freischaltet, wenn „Fahrzeugführende ein bestimmtes Scoring, also eine gewisse Punktzahl in Abhängigkeit von ihrem Fahrkönnen erreichen.“ Dies sei nicht der richtige Weg, so KBA-Präsident Richard Damm zur SZ. „Ein Fahrzeug beziehungsweise das System der Automatisierung muss so sicher und robust sein, dass es von allen Fahrern bedient werden kann“, so Damm. „Möchten wir dieses Vorgehen in einem sicherheitskritischen Umfeld wie dem Straßenverkehr?“ Die Antwort könne man sich denken.
Zudem will das KBA von allen Autoherstellern wissen, welche Software-Updates aufgespielt werden. Doch hier zeigt sich Tesla wohl sehr bedeckt. „Wenn wir keine Informationen erhalten, können wir nicht ausschließen, dass Systeme nicht regelkonform sind.“ Als Sanktionen drohten Bußgeld und womöglich auch die Betriebsuntersagung. Das KBA wolle neue Technologien nicht verhindern, jedoch mit Augenmaß vorgehen: „Die Straße ist kein Experimentierfeld, es geht um die Sicherheit im Verkehr und am Ende um Menschenleben“, so Damm zur SZ.
Ist die Sammlung der Datenmenge mit dem Datenschutz vereinbar?
Kritik an Tesla gibt es auch an dem Umgang mit personenbezogenen Fahrerdaten. Weil das Unternehmen große Datenmengen, die unter anderem das Fahrverhalten betreffen, verwende, gelte es, den Umgang und die Weitergabe unter dem Aspekt datenschutzrechtlicher Vorgaben zu prüfen und zu regeln.