Tesla will den optional aktivierbaren Wächtermodus offenbar ausbauen. Das geht aus einem Bericht von Electrek hervor. Offenbar soll es durch ein zukünftiges Update möglich sein, Videos vom Kamerasystem eines geparkten Tesla direkt an das eigene Smartphone zu streamen. Die Funktion könnte bereits mit dem Update auf Version 11 der Fahrzeugsoftware um Weihnachten herum ausgerollt werden.
Bislang speicherte der Wächtermodus im aktivierten Zustand die Aufnahmen lediglich auf einem im Fahrzeug angebrachten USB-Stick. Ursprünglich musste der Stick zur Auswertung aus dem Wagen entfernt werden und dann an einen Computer oder ein anderes geeignetes Abspielgerät angeschlossen werden. Seit diesem Jahr ist es aber auch möglich, das vom Wächtermodus aufgezeichnete Bildmaterial direkt im Wagen anzuschauen.
So funktioniert Teslas Wächtermodus
Tesla bewirbt den Wächtermodus als Funktion, mit der „verdächtige Aktivitäten“ rund um das geparkte Auto aufgezeichnet werden können. Die Software speichert die Aufnahmen der Kamera kontinuierlich auf dem per USB angebrachten Speichermedium. Die Aufnahmedauer beträgt dabei 60 Minuten. Nach Überschreiten dieser Zeit wird das bereits aufgenommene Material nach und nach überspielt.
Kommt jemand dem Fahrzeug zu nahe, aktiviert sich die nächste Stufe des Wächtermodus. Die wird beispielsweise ausgelöst, wenn sich jemand gegen das Auto lehnt. Dann wird auf dem Touchscreen des Wagens der Hinweis eingeblendet, dass die Kameras des Tesla ihre Umgebung aufzeichnen.
Die letzte Stufe wird aktiviert, wenn der Wagen tatsächlich beschädigt wird. Dann aktiviert sich zusätzlich die Alarmanlage und der Autobesitzer wird per SMS über einen möglichen Diebstahl informiert. Bei den beiden letzten Stufen werden die letzten zehn Minuten, die vor der Aktivierung der jeweiligen Warnstufe angefallen sind, gesondert gespeichert. Außerdem werden diese Aufzeichnungen an Tesla geschickt.
Datenschützer warnen vor Teslas Wächtermodus
Schon 2019 hatte das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht in ihrem Tätigkeitsbericht erklärt, dass die Behörde bereits mehrere Datenschutzbeschwerden wegen des Wächtermodus erhalten habe. Die Behörde sieht darin eine mögliche Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts aufgrund der anlasslosen Videoüberwachung von öffentlich zugänglichen Flächen.
Die Behörde hatte 2019 angekündigt, die Wächterfunktion einer genauen Prüfung zu unterziehen. Ein Ergebnis steht jedoch noch aus. Ein Gutachten des Netzwerks Datenschutzexpertise kam derweil im Oktober 2020 zu dem Schluss, dass der Wächtermodus gegen Artikel 5 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstößt.
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