Klarnamen ohne Ausweis verifizieren: Facebook will Regeln lockern
Diskriminierung durch Klarnamen
Datenschützer und Menschenrechtsorganisationen laufen schon länger Sturm gegen die Klarnamenpolitik von Facebook. Das Unternehmen will jedoch nicht von dieser Praxis abweichen. Ist ein Nutzer unter Verdacht, nicht seinen richtigen Namen zu verwenden und wird gesperrt, so musste er sich bisher mit seinem Personalausweis verifizieren, damit sein Account wieder freigeschaltet wird. Facebook begründet diese Regelung damit, dass so der Missbrauch des sozialen Netzwerks und Belästigungen der Nutzer reduziert werden sollen.
Kritiker dieser Praxis argumentieren damit, dass gerade durch die Klarnamenpflicht ein Missbrauch stattfände. So würden Menschen, die aus Sicherheitsgründen nicht ihren gesetzlichen Namen auf Facebook benutzen, vom sozialen Netzwerk ausgeschlossen werden. So würde das gezielte Anschwärzen zum Beispiel verwendet, um Transgender zu melden, deren gesetzliche Namen nicht mit ihrer gefühlten Identität zusammen passen, oder um Menschen die Stimme zu nehmen, die sich mit falschen Namen vor Diskriminierung oder anderen Gefahren schützen. Datenschützer sorgen sich zudem um die Identifizierung per Personalausweis, die erzwungen wird. Der Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar sieht in Facebooks Klarnamenpflicht ohnehin einen klaren Verstoß gegen das deutsche Telemediengesetz.
Facebook reagiert – Klarnamen bleiben
Auf einen offenen Brief, der die Klarnamenpflicht verurteilt und der von mehr als 80 Organisationen weltweit unterzeichnet wurde, hat Facebook am vergangenen Freitag reagiert. „Aus unseren Reportings wissen wir, dass Mobbing, Belästigung oder anderer Missbrauch auf Facebook acht Mal häufiger von Menschen mit falschen Namen begangen wird“ , heißt es in dem Antwortbrief von Alex Schultz, Facebooks Vicepräsident „Growth“. Die Klarnamenpolitik werde das Unternehmen nicht verwerfen, jedoch sehe man ein, dass die derzeitige Verifizierungspraxis nicht für jeden funktioniere. Man wolle die Nutzer nicht dazu zwingen, ihren gesetzlichen Namen zu benutzen, sondern den Namen, unter dem sie gekannt werden.
Facebook wird es künftig erschweren, Menschen zu melden, die schon mit einem Namen angemeldet sind, unter dem man sie kennt. Und zum anderen soll die Verifizierung erleichtert werden. Es soll bald möglich sein, Gründe anzugeben, warum man seinen Namen nicht preisgeben möchte, sodass eine individuelle Behandlung möglich ist. Außerdem müssten Nutzer zur Identifikation keinen Personalausweis mehr nutzen, sondern könnten auch die Monatskarte, den Büchereiausweis oder ähnliches einreichen. Wie es dann allerdings möglich sein wird, seinen Rufnamen zu behalten, wird weder aus dem Brief, noch den Hilfeseiten von Facebook deutlich.
Lest in diesem Zusammenhang auch: Weg mit der Klarnamenpflicht auf Facebook! Hamburger Datenschützer kämpfen für Pseudonyme
via www.heise.de
Bitte beachte unsere Community-Richtlinien
Wir freuen uns über kontroverse Diskussionen, die gerne auch mal hitzig geführt werden dürfen. Beleidigende, grob anstößige, rassistische und strafrechtlich relevante Äußerungen und Beiträge tolerieren wir nicht. Bitte achte darauf, dass du keine Texte veröffentlichst, für die du keine ausdrückliche Erlaubnis des Urhebers hast. Ebenfalls nicht erlaubt ist der Missbrauch der Webangebote unter t3n.de als Werbeplattform. Die Nennung von Produktnamen, Herstellern, Dienstleistern und Websites ist nur dann zulässig, wenn damit nicht vorrangig der Zweck der Werbung verfolgt wird. Wir behalten uns vor, Beiträge, die diese Regeln verletzen, zu löschen und Accounts zeitweilig oder auf Dauer zu sperren.
Trotz all dieser notwendigen Regeln: Diskutiere kontrovers, sage anderen deine Meinung, trage mit weiterführenden Informationen zum Wissensaustausch bei, aber bleibe dabei fair und respektiere die Meinung anderer. Wir wünschen Dir viel Spaß mit den Webangeboten von t3n und freuen uns auf spannende Beiträge.
Dein t3n-Team